Die Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ hat 2020 rund 320.000 Euro zinslose Darlehen an ehemalige Straffällige vergeben. Der Fonds ermöglicht ehemals Straffälligen einen wirtschaftlichen Neuanfang und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung weiterer Straftaten.
Die Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ hat im Jahr 2020 insgesamt 99 Darlehen in Höhe von rund 320.000 Euro an Straffällige nach verbüßter Strafe vergeben. Mit den Darlehen soll überschuldeten Straffälligen nach Verbüßung ihrer Strafe ein Neubeginn ermöglicht werden. Eine erfolgreiche Schuldensanierung trägt mit dazu bei, neue Straftaten aus wirtschaftlicher Not zu vermeiden. Zudem erhöht sie die Chancen, dass Geschädigte tatsächlich Wiedergutmachung erfahren – zum Beispiel in Form von Schmerzensgeld.
Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Der Resozialisierungsfond hilft überschuldeten Straffälligen, sich nach Verbüßung ihrer Strafe wieder in die Gesellschaft zu integrieren und trägt damit dazu bei, dass Geschädigte und Gläubiger finanzielle Wiedergutmachung erfahren.“
Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“
Die nach dem ehemaligen Justizminister Dr. Traugott Bender benannte Stiftung wurde 1974 beim Justizministerium gegründet. Seitdem wurden bis Ende 2020 bereits 5.100 Darlehen mit einem Volumen von 25.527.882,25 Euro vergeben. Das Geld wird direkt an die Gläubiger ausgezahlt. Der Darlehensnehmer zahlt anschließend das Darlehen an die Stiftung in monatlichen Raten innerhalb von fünf Jahren zurück. Von dem insgesamt vergebenen Darlehensvolumen wurden bereits 23.330.834,49 Euro (91,39 Prozent) an die Stiftung wieder zurückbezahlt. Lediglich Forderungen in Höhe von 1.624.719,97 Euro (6,36 Prozent) mussten abgeschrieben oder erlassen werden.