Am 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, die Erinnerung zu bewahren.
Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat anlässlich des morgigen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocausts am 27. Januar daran erinnert, wie wichtig es ist, den unfassbaren Gräuel des Holocaust nicht zu vergessen – gerade in diesen Zeiten.
Die Justizministerin sagte: „Die Gräueltaten der Nationalsozialismus-Zeit dürfen sich niemals wiederholen. Umso wichtiger ist es, die Erinnerung wach zu halten. In Baden-Württemberg tun wir dies zum Beispiel mit über 70 Gedenkstätten. Sie sollen die schlimmen historischen Ereignisse, die den Lauf der Geschichte prägten, im Bewusstsein halten. In diesen Tagen gilt es aber auch, sich verharmlosenden Vergleichen mit diesen schlimmsten Verbrechen entgegenzustellen. Wenn in der aktuellen Debatte um Corona-Maßnahmen zum Beispiel mit Judensternen demonstriert wird, verharmlost dies den Holocaust und relativiert den Mord an Millionen von Opfern in inakzeptabler Weise. Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sind hohe Güter, sie stehen jeder und jedem zu, haben aber auch ihre Grenzen.“
Die Ministerin verwies anlässlich des Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocausts auch auf aktuelle Maßnahmen der baden-württembergischen Justiz gegen antisemitische Straftaten. Um die Staatsanwaltschaften bei der Aufdeckung und Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten bestmöglich zu unterstützen, haben die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart beispielsweise Ende vergangenen Jahres einen Leitfaden „Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten in Baden-Württemberg“ auf den Weg gebracht. Dieser soll den Strafverfolgern dabei helfen, eine judenfeindliche Motivation bei Straftaten noch besser zu identifizieren. Denn: schneller erkennen bedeutet schneller handeln können im Kampf gegen Antisemitismus.
Demokratiezentrum Baden-Württemberg: Meldestelle Antisemitismus