Seit 2009 leitete er das Landgericht in Tübingen. Im Rahmen einer Feierstunde im Ministerium der Justiz wurde er von Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges verabschiedet.
Ministerin Gentges sagte: „Reiner Frey hat sich in seiner bisherigen juristischen Laufbahn auf sehr vielen Arbeitsfeldern und Rechtsgebieten bewährt und verfügt über breite Erfahrung mit der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, insbesondere in der Gerichts- bzw. Justizverwaltung. Er ist ein Jurist und Richter von außerordentlicher Befähigung und Leistung mit besonders breit und tief angelegtem Fachwissen. Dass Reiner Frey sein Gericht überdies ausgezeichnet repräsentiert, zeigt sich etwa auch an den vielfältigen Kontakten, die er zu kooperierenden Behörden und anderen externen Partnern aufgebaut hat. So ist es ihm gelungen, den Kontakt zur juristischen Fakultät der Universität Tübingen zu intensivieren und den historischen Schwurgerichtssaal des Landgerichts einer breiteren Öffentlichkeit im Rahmen diverser Veranstaltungen, etwa im Rahmen der jährlichen Bücherwoche, zugänglich zu machen. Für seine Dienste danke ich ihm von Herzen und wünsche ihm für seinen wohlverdienten Ruhestand alles Gute.“
In seiner Zeit als Referent im Justizministerium hat sich Reiner Frey insbesondere durch seine Mitarbeit in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zu Forderungen nach der Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts von Journalisten hervorgetan. Lange Zeit war er Vorsitzender des Präsidialrats der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg. Zudem engagiert er sich im Vorstand der Juristischen Gesellschaft Tübingen e.V., die sich als Brücke zwischen der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen und der Rechtspraxis in Württemberg versteht.
Weitere Informationen zu Reiner Frey
Reiner Frey trat 1988 in den höheren Justizdienst beim Amtsgericht Reutlingen ein. Nach einer kurzen Station bei der Staatsanwaltschaft Tübingen erfolgte 1991 eine Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz, wo er als Personalreferent für den höheren Dienst tätig und maßgeblich am Aufbau der Justiz im Freistaat Sachsen beteiligt war. Im Jahr 1992 kehrte er zur Staatsanwaltschaft Tübingen zurück. Gut zwei Jahre später wurde er an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet, wo er als Referent in der Strafrechtsabteilung tätig war. 1997 folgte die Erprobungsabordnung bei dem Oberlandesgericht Stuttgart, wo er anschließend zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Dort war er in einem Strafsenat und als Präsidialrichter für den Bereich des Strafrechts eingesetzt. Im Jahr 2000 wechselte Frey als Direktor zurück zum Amtsgericht Reutlingen. 2006 übernahm er die Stelle als Präsident des Landgerichts Hechingen. Seit 2009 war Frey Präsident des Landgerichts Tübingen.