Justiz

Präsident des Landesarbeitsgerichts im Ruhestand

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v.l.n.r.: Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter und Justizministerin Marion Gentges
v.l.n.r.: Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter und Justizministerin Marion Gentges

Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter tritt nach 13 Jahren an der Spitze der Arbeitsgerichtsbarkeit in den Ruhestand.

Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter tritt nach gut 32 Jahren im Justizdienst und 13 Jahren an der Spitze der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit in den Ruhestand. Am 14. Februar 2023 verabschiedete Justizministerin Marion Gentges den langjährigen Präsidenten, der die Arbeitsgerichtsbarkeit zunächst als Richter, Direktor, Vizepräsident und seit 2010 als Präsident über viele Jahre geprägt hat.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Mit Dr. Eberhard Natter geht nicht nur ein hervorragender Jurist und leidenschaftlicher Richter, sondern vor allem ein Präsident, der über viele Jahre Herz und Seele der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg war. Bei Richtern, Rechtspflegern und Serviceangestellten war er äußerst beliebt und für seine nahbare und herzliche Art überaus geschätzt. Mit seiner zupackenden und konzentrierten Arbeitsweise gelang es ihm, auch wegweisende Vorhaben auf den Weg zu bringen und mit der ihm eigenen Begeisterungsfähigkeit im Team umzusetzen. Die vollständige Digitalisierung unserer Arbeitsgerichte, die großen Fortschritte bei den Videoverhandlungen in arbeitsrechtlichen Verfahren und rechtspolitische Initiativen, die bundesweit für Aufsehen gesorgt haben, sind vor allem auch sein Verdienst. Sein Wirken hat bereits jetzt deutliche Spuren hinterlassen und dafür gesorgt, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit im Land gerüstet ist für die Herausforderungen der Zukunft. Dafür danke ich ihm von Herzen.“

Unter Führung von Dr. Natter ist im Mai 2016 im Arbeitsgericht Stuttgart als erstem deutschen Gericht die eAkte pilotiert worden. Drei Jahre später ist die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg die erste vollständig digital arbeitende Gerichtsbarkeit in Deutschland gewesen. Auch bei den ab 2020 sehr stark genutzten Videoverhandlungen in arbeitsrechtlichen Verfahren hat Dr. Natter wichtige Impulse gesetzt. Während seiner Amtszeit führte das Arbeitsgericht Stuttgart die bundesweit erste virtuelle Rechtsantragsstelle als Pilotprojekt ein.

Dr. Eberhard Natter sagte: „Ich war immer davon überzeugt, dass sich die Justiz digital aufstellen muss, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Durch die Digitalisierung können wir den Zugang der Menschen zum Recht und zur Justiz zeitgemäßer gestalten. Gerade die Arbeitsgerichtsbarkeit muss sich das Gespür dafür bewahren, dass sie vor allem den Menschen dient. ‚Recht und sozialer Friede‘ ist das Leitbild, das sich die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg deshalb vor einigen Jahren gegeben hat.“

Dr. Eberhard Natter

Geboren und aufgewachsen in Stuttgart absolvierte Dr. Eberhard Natter sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Im Anschluss daran widmete er sich noch einem Vertiefungsstudium mit dem Schwerpunkt „Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht“. Nach einer Zeit als wissenschaftlicher Assistent an den Universitäten Konstanz und FU Berlin begann er 1986 als Referent im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn seine Juristenkarriere, die ihn nach einer einjährigen Abordnung an das Bundesarbeitsgericht 1991 zum Sozialministerium Baden-Württemberg führte. Im gleichen Jahr erfolgte dann bereits die Abordnung und spätere Versetzung als Richter an das Arbeitsgericht in Stuttgart. 1998 wurde er Direktor des Arbeitsgerichts in Karlsruhe. Anfang 2002 wurde Dr. Eberhard Natter zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt und im Oktober 2002 zu dessen Vizepräsident. Seit 2010 ist er Präsident des Landesarbeitsgerichts.