Justiz

Paul-Gerhard Stäbler wird Richter am Bundessozialgericht

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Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)

Mit Paul-Gerhard Stäbler hat der Richterwahlausschuss einen weiteren Richter aus Baden-Württemberg an das Bundessozialgericht gewählt.

Das Bundessozialgericht bekommt einen weiteren Richter aus Baden-Württemberg. Der Richterwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2023 Paul-Gerhard Stäbler zum Bundesrichter gewählt. Derzeit ist er Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Die Ernennung von Paul-Gerhard Stäbler zum Richter am Bundessozialgericht ist auch eine Auszeichnung für die gesamte baden-württembergische Justiz, auf die wir mit Recht stolz sein dürfen. Damit erhält das Bundessozialgericht einen wirklichen Spitzenjuristen, der sein Können bei uns vielfach unter Beweis gestellt hat. Ich gratuliere Herrn Stäbler von ganzem Herzen zu seiner Ernennung und wünsche ihm viel Glück und auch weiterhin eine glückliche Hand für die nun vor ihm liegenden Aufgaben.“

Paul-Gerhard Stäbler

Herr Stäbler studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Nach dem Referendariat war er zunächst als Referent im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in München tätig. 2008 begann er seine richterliche Karriere beim Sozialgericht München. 2014 wechselte er in den baden-württembergischen Justizdienst an das Sozialgericht Stuttgart. Nach erfolgreicher Erprobungsabordnung an das Landessozialgericht Baden-Württemberg wurde er 2016 zum Richter am Landessozialgericht befördert. Von Mai 2019 bis Januar 2021 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Seitdem ist er wieder als Richter beim Landessozialgericht Baden-Württemberg tätig.

Im Richterwahlausschuss sind die 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesminister sowie 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder vertreten. Die Wahl erfolgt geheim, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.