Der baden-württembergische Landtag hat am heutigen Mittwoch (18.12.2024) das Staatshaushaltsgesetz für die Jahre 2025/2026 beschlossen und so eine dringend notwendige Stärkung insbesondere der Strafjustiz und der Verwaltungsgerichte bei der Bearbeitung von Asylklagen, aber auch des Justizvollzugs, auf den Weg gebracht. Mit dem Staatshaushaltsplan 2025/2026 werden insgesamt 276,5 Neustellen für die Justiz geschaffen.
1.228 Neustellen für die Justiz in dieser Legislaturperiode
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Wir haben in dieser Legislaturperiode enorm viel für die Justiz erreicht. Seit 2021 haben wir bereits rund 952 neue Stellen in der Justiz in Baden-Württemberg geschaffen, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ebenso wie im Justizvollzug. Wir können uns nun über weitere rund 276 neue Stellen für die gesamte Justiz im Doppelhaushalt 2025/26 freuen. Das sind insgesamt 1.228 neue Stellen für eine starke und zukunftsgerichtete Justiz in einer Legislaturperiode.“
Allein für die Strafjustiz wird es in den nächsten beiden Jahren 114,5 Neustellen geben. Im Bereich der Straftaten im öffentlichen Raum war 2023 ein erheblicher Anstieg von polizeilich erfassten Straftaten und nachfolgend Verfahrenseingängen bei den Staatsanwaltschaften um sechs Prozent gegenüber 2022 zu verzeichnen. Besonders besorgniserregend ist dabei der Anstieg der Aggressionsdelikte von 2022 zu 2023 um neun Prozent. Mit rund 26 Prozent nahmen Diebstahlsdelikte den größten Anteil der Straftaten im öffentlichen Raum ein. „Unser Ziel ist es, mit 38 Neustellen zur verstärkten Verfolgung von Gewalt- und Eigentumsdelikten eine zeitnahe und effektive Sanktionierung dieser Straftaten zu gewährleisten. Zugleich wollen wir ein deutliches Signal setzen, um einer Ausweitung des Phänomens entschieden entgegenzutreten.“, sagte Ministerin Gentges.
Für die effektive Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind rund 24 zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften im Land vorgesehen. „Auf Grund der seit Februar 2024 EU-weit geltenden Pflicht für Online-Plattformen und digitale Diensten zur Meldung rechtswidriger Inhalte ist nach Schätzung des Bundeskriminalamts bundesweit mit einem Anstieg von gegenwärtig 6.000 auf künftig 720.000 Meldungen auszugehen. Von den Inhalten mit strafrechtlicher Relevanz dürften etwa 56.000 Fälle auf Baden-Württemberg entfallen. Nach vorsichtiger Schätzung dürften etwa 50 Prozent dem Bereich der Kinderpornografie zuzuordnen sein. Die Schwächsten der Gesellschaft verdienen unseren uneingeschränkten und effektiven Schutz.“ Des Weiteren werden Neustellen für die Intensivierung des Opferschutzes bei den Staatsanwaltschaften durch die Einrichtung von Opferbeauftragten und die verstärkte Verfolgung von Delikten des Ausländerstrafrechts geschaffen. Letztere haben sich zwischen 2021 und 2023 auf knapp 40.000 Fälle verdoppelt. „Wie schon in den vergangenen Jahren werden wir die Einrichtung neuer Häuser des Jugendrechts und den Ausbau beschleunigter Verfahren im Land forcieren. Mit dem Staatshaushaltsplan 2025/2026 stärken wir zudem den dann am Oberlandesgericht Stuttgart angesiedelten Commercial Court mit drei Stellen und statten die neu zu gründende ressortübergreifende Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Finanzkriminalität mit insgesamt acht Stellen bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aus.“, so Ministerin Gentges weiter.
Justizvollzug und Digitalisierung der Justiz im Fokus
Die anhaltend hohe Zahl von Gefangenen macht es erforderlich, die Haftplatzkapazitäten zu erweitern. Der Justizvollzug wird daher nicht nur mit zusätzlichem Personal, sondern auch mit neuen Haftplätzen gestärkt. „In Rottweil nimmt eines der modernsten Vollzugsprojekte in Europa immer mehr Gestalt an. Hierfür schaffen wir 154 Neustellen und investieren über 14 Millionen Euro in die Sachmittelausstattung. Insgesamt haben wir den Justizvollzug in dieser Legislaturperiode mit rund 692 neuen Stellen gestärkt.“, sagte Ministerin Gentges.
Baden-Württemberg ist bundesweit Vorreiter einer modernen Justiz. „Bei uns ist die elektronische Akte in der alltäglichen Praxis angekommen. Darüber hinaus ist die Digitalisierung der juristischen Staatsprüfungen in einer zukunftsgerichteten Justiz unabdingbar und genießt hohe Priorität. Im Jahr 2026 werden wir auf Grundlage der im Staatshaushaltsplan eingestellten Mittel mit der Einführung der E-Prüfung in der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung beginnen. Dies wird für die Prüflinge und die Prüfer gleichermaßen eine Erleichterung darstellen.“, erklärte Ministerin Gentges weiter.
Bezahlkarte und Fachkräftezuwanderung im Blick
Für die Einführung der Bezahlkarte für nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Geflüchtete sind im Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 jeweils rund 10,7 Millionen Euro vorgesehen. Die tatsächlichen Kosten hängen im Wesentlichen davon ab, wie viele Bezahlkarten ausgegeben werden, und bestimmen sich insoweit nach dem Zugang an Asylantragstellern. Die sich derzeit im Aufbau befindliche neue Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF), die bei den Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart angesiedelt wird, wird mit insgesamt 55 Neustellen ausgestattet. Das Regierungspräsidium Stuttgart bekommt darüber hinaus weitere 15 Stellen für die dringend erforderliche Verstärkung der beruflichen Anerkennung im Gesundheits- und Pflegebereich.
Maßnahmenpaket „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“
Als Reaktion auf den mutmaßlich islamistischen Anschlag von Solingen in Nordrhein-Westfalen und die tödliche Messerattacke auf einen Polizisten in Mannheim sind im neuen Haushalt Mittel für Maßnahmen vor allem für eine bessere Überwachung von potenziellen Extremisten und für schnellere Abschiebungen von ausländischen Straftätern vorgesehen. Mit dem Maßnahmenpaket „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ wird insbesondere die Arbeit des Sonderstabs Gefährliche Ausländer mit zusätzlichen Mitteln und Personal gestärkt. Konkret sollen 20 Neustellen, davon eine im Innenministerium für einen Verbindungsbeamten zur Polizei, geschaffen werden. „Hierdurch sollen die Zahl der Ausweisungen von schweren Straftätern gesteigert, die Maßnahmen zur Klärung der wahren Identität dieser Personen ausgebaut sowie die Tätigkeit zur Beschaffung von Reisedokumenten gestärkt werden. Die schnellere Abschiebung von ausländischen Straftätern ist ein wichtiger Baustein, um die innere Sicherheit in unserem Land zu garantieren.“, betont Ministerin Gentges.
„Darüber hinaus wollen wir diejenigen, die nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens kein Bleiberecht haben, unverzüglich zurückführen. Mit dem Sicherheitspaket soll daher eine weitere Asylkammer an den Verwaltungsgerichten geschaffen werden. Damit setzen wir unseren Weg des Dreiklangs aus der personellen Stärkung der Verwaltungsgerichte, der Konzentration von Zuständigkeiten und des Einsatzes digitaler Assistenzsysteme fort. Dies führt bereits heute zu einer deutlichen Verkürzung der asylgerichtlichen Verfahrenslaufzeiten von 11,1 Monaten im dritten Quartal 2023 auf 8,2 Monate im dritten Quartal 2024.“, so Ministerin Gentges.