Justiz

Lorek zu Besuch in Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim

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Manfred Garhöfer, Abteilungspräsident im Regierungspräsidium Karlsruhe, Regierungspräsidentin Sylvia Maria Felder und Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek
vonl links nach rechts: Manfred Garhöfer, Abteilungspräsident im Regierungspräsidium Karlsruhe, Regierungspräsidentin Sylvia Maria Felder und Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek hat die Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim besucht. Über 50 Kolleginnen und Kollegen leisten dort im 24/7 Schichtbetrieb hervorragende Arbeit und gewährleisten eine faire und humanitäre Rückkehr- und Abschiebepraxis.

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek hat sich bei seinem heutigen Besuch der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim von dem Betrieb beeindruckt gezeigt. Die Einrichtung erfüllt europarechtliche Vorgaben und verfügt nach umfangreichen Baumaßnahmen aktuell über 51 Plätze. Die Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim befindet sich in der ehemaligen Jugendstrafvollzugsanstalt Pforzheim und wurde im April 2016 in Betrieb genommen.

Dank für die hervorragende Arbeit

„Abschiebungshaft ist Ultima Ratio. Klar ist aber auch, dass insbesondere diejenigen, die Straftaten begehen oder eine Gefahr für unsere Sicherheit darstellen, konsequent abgeschoben werden müssen. Ich bin daher sehr dankbar für die Transparenz hier in der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim mit ihren 51 Plätzen. Über 50 Kolleginnen und Kollegen leisten hier im 24/7 Schichtbetrieb hervorragende Arbeit und gewährleisten eine faire und humanitäre Rückkehr- und Abschiebepraxis“, so Migrationsstaatssekretär Lorek anlässlich seines Besuches in Pforzheim.

Der Leiter der Abschiebungshafteinrichtung, Dietmar Lamberth, führte Staatssekretär Lorek und die Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Karlsruhe, Sylvia Maria Felder, durch die Einrichtung und erläuterte die dortige Arbeit. Eine große Besonderheit im Vergleich mit Justizvollzugsanstalten liegt unter anderem darin, dass die Untergebrachten sich tagsüber und abends im Unterkunfts- und Freizeitbereich frei bewegen können. So können etwa Stockwerksküchen und Aufenthaltsräume, der Außenbereich mit Sportfeld sowie der im November 2021 erweiterte Freizeitbereich mit Kraftsportraum, Lounge-Bereich, Aufenthaltsbereich mit Großspielen und Fernseher, Gamer-Raum und Internetbereich frei genutzt werden. Auch die Nutzung von Mobiltelefonen ist in der Abschiebungshafteinrichtung gestattet. Um die Sicherheit in der Hafteinrichtung zu gewährleisten, können den Untergebrachten Beschränkungen auferlegt werden.

Lorek fordert mehr Unterstützung vom Bund

Mit Blick auf den Bund sagte Migrationsstaatssekretär Lorek: „Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung (PDF) wurde eine Rückführungsoffensive angekündigt, um Ausreisen konsequenter durchzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Der Bund hat den Ländern bei Abschiebungen künftig stärkere Unterstützung zugesagt. Davon ist bisher nichts zu spüren. Eine wirksame und konsequente Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten gehört zu einer gut geregelten Migrationspolitik. Bei Straftätern und Gefährdern ist die konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht umso mehr notwendig. Auch im aktuell von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf, mit dem unter anderem das Chancenaufenthaltsrecht umgesetzt wird, sind keine Ansätze für eine Rückführungsoffensive zu erkennen. Es fehlt an einer Festlegung von Zielen und einem Zeitplan zur Rückführung dieses Personenkreises.“