Justiz

Land führt Teilzeit-Referendariat in der Juristischen Ausbildung ein

Fachliteratur zum Thema „Recht“ ist an einem Stand beim Deutschen Anwaltstag in Stuttgart zu sehen. (Bild: dpa)
Symbolbild

In Baden-Württemberg kann das juristische Referendariat in Zukunft auch in Teilzeit absolviert werden. Dabei wird die Dienstzeit um 20 Prozent verringert und der Vorbereitungsdienst um sechs Monate verlängert. Das ist ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie.

In Zukunft ist in Baden-Württemberg das juristische Referendariat auch in Teilzeit möglich. Die entsprechende Änderung in der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristinnen und Juristen ist am 11. Februar 2023 in Kraft getreten. Danach können Referendarinnen und Referendare, die ein Kind betreuen oder Angehörigen pflegen, den Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren. Auch im Falle einer Schwerbehinderung besteht diese Möglichkeit. Bereits der Jahrgang, der seinen Vorbereitungsdienst zum nächsten Einstellungstermin, am 1. April 2023 aufnimmt, kann von den entsprechenden Neuerungen profitieren. 

Justizministerin Marion Gentges sagte: „Das ist ein wichtiger Schritt, damit Ausbildung und Familie vereinbar sind. Das Referendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen abschließt, ist ein immens anspruchsvoller Bestandteil der juristischen Ausbildung. Referendare, die neben ihrem Vorbereitungsdienst noch ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen, haben meinen aller größten Respekt. Sie übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und verfolgen gleichzeitig ehrgeizige Berufspläne. Es ist wichtig, dass sie hierbei unterstützt werden.“

Verlängerung des Vorbereitungsdiensts um sechs Monate

Der neu in die Verordnung aufgenommene Paragraf 48a regelt den Vorbereitungsdienst in Teilzeit. Das Modell ist im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten möglich. Teilzeit kann ferner im Falle einer Schwerbehinderung bewilligt werden, sofern die Beeinträchtigung durch die Behinderung nach Art und Umfang den Betreuungs- und Pflegegründen vergleichbar ist und für die antragstellende Person eine besondere Härte darstellt.

Für die Referendarinnen und Referendare, welche die Voraussetzungen für das Teilzeit-Referendariat erfüllen, wird die Dienstzeit um 20 Prozent verringert. Die Reduktion der Dienstzeit führt zu einer Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdiensts um sechs Monate.

Mit der Einführung des Teilzeit-Referendariats wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt, der lautet: Wir evaluieren die Prüfungsordnungen der Juristischen Staatsprüfungen und des Referendariats. Unter anderem wollen wir für den Fall des Vorliegens wichtiger Gründe ein Referendariat in Teilzeit ermöglichen.