Justiz

Freie Heilfürsorge für Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug

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Tisch und Stühle stehen stehen in einem Besuchsraum des Abschiebungshaftgefängnisses in Pforzheim (Foto: dpa)

Die Absicherung über die freie Heilfürsorge wird auf Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst ausgeweitet. Damit wird den Gefahren und damit auch erheblichen gesundheitlichen Risiken des Vollzugsdienstes in Gefängnissen Rechnung getragen.

Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst können sich künftig – ebenso wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr – über die freie Heilfürsorge absichern. Darauf haben der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sowie Justizministerin Marion Gentges hingewiesen: „Wer im Vollzugsdienst in Gefängnissen seinen Dienst verrichtet, ist ähnlichen Gefahren und damit auch erheblichen gesundheitlichen Risiken und Gefahren ausgesetzt wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr. Daher ist es absolut richtig, diesen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit einzuräumen, sich genauso über die freie Heilfürsorge absichern zu können“, so die beiden Minister.

Bereits durch die Änderung des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2020 wurde den Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes ein einmaliges Wahlrecht zwischen Beihilfe und Heilfürsorge eröffnet. Mit der nun erlassenen Verordnung können künftige Beamtinnen und Beamte des Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsdienstes ihr Wahlrecht dauerhaft bei der Begründung des Beamtenverhältnisses ausüben. Damit können sie sich entweder für eine private Krankenversicherung, ergänzt durch die staatliche Beihilfe entscheiden, oder sie sichern sich vollständig über die freie Heilfürsorge ab, wie es für Polizistinnen und Polizisten sowie Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr üblich ist. Bei der freien Heilfürsorge übernimmt das Land Baden-Württemberg die entstehenden Krankheitskosten, also zum Beispiel die medizinische Versorgung im Krankheitsfall, die zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz, die stationäre Behandlung im Krankenhaus, medizinische Reha-Maßnahmen in entsprechenden Einrichtungen und eine ambulante ärztliche Versorgung mit vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen.

Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten

„Mit der Neuregelung haben wir eine Forderung der Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst umgesetzt, die mir auch persönlich ein wichtiges politisches Anliegen war“, so Innenminister Thomas Strobl. „Die Neuregelung ist folgerichtig und konsequent, aber auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten in Justizvollzugsanstalten und Abschiebehafteinrichtungen, die unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit leisten“, sagte Justizministerin Marion Gentges.

Von der Wahlfreiheit profitierten zu Beginn insgesamt knapp 3.500 Beschäftigte: etwa 2.900 Personen im Vollzugsdienst im Justizvollzug, rund 500 Personen im Werkdienst im Justizvollzug sowie etwa 80 Personen im Abschiebungshaftvollzugsdienst.