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Best Practice Beispiel bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Landkreis Karlsruhe als Best Practice Beispiel bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

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Migration Best Practice Beispiel bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Stuttgart / Kreis Karlsruhe. Der Landkreis Karlsruhe ist besonders erfolgreich bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete. Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind nach dem Gesetz verpflichtet, gemeinnützige Tätigkeiten zu übernehmen – etwa auf Bauhöfen, Grünanlagen oder in sozialen Einrichtungen. Sie erhalten dafür eine kleine Entschädigung. Die Arbeit soll keine regulären Jobs ersetzen, sondern helfen, den Alltag zu strukturieren, Beschäftigung zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen. Seit Anfang 2024 wirbt das Landratsamt bei Kommunen und gemeinnützigen Trägern aktiv für die Schaffung solcher Arbeitsgelegenheiten. In Bürgermeisterrunden, Kommunalgesprächen und Informationsveranstaltungen wurde das Thema vorgestellt, um Partner vor Ort zu gewinnen. Eine Handreichung informiert über rechtliche Grundlagen, Ziele und organisatorische Abläufe. Eine zentrale Ansprechpartnerin im Landratsamt begleitet interessierte Kommunen, koordiniert die Besetzung der Stellen und steht für Rückfragen zur Verfügung.

„Die untere Aufnahmebehörde Karlsruhe zeigt bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete ein besonderes Engagement, das ich sehr begrüße. Es macht deutlich, was hier möglich und auch praktisch umsetzbar ist“, sagte die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL. „Der Landkreis Karlsruhe zeigt, dass Integration bzw. der Erhalt der Integrationsfähigkeit dann am besten gelingt, wenn sie mit praktischen Möglichkeiten zur Teilhabe verbunden ist. Arbeitsgelegenheiten schaffen sinnvolle Strukturen, fördern Eigeninitiative und geben Geflüchteten die Chance, Verantwortung zu übernehmen und Kontakte in die Gesellschaft zu knüpfen“, so Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.

Sechs Städte – Bruchsal, Philippsburg, Stutensee, Bretten, Östringen und Oberderdingen – haben bereits entsprechende Arbeitsgelegenheiten eingerichtet, weitere Kommunen und gemeinnützige Träger bereiten sich darauf vor bzw. stehen in den Startlöchern. Die Rückmeldungen der Kommunen sind durchweg positiv, viele Stellen konnten bereits mehrfach nachbesetzt werden. Gleichzeitig arbeitet der Landkreis mit der BEQUA gGmbH zusammen, der gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft in Mitträgerschaft des Landkreises Karlsruhe. Dort nehmen im Schnitt zehn Geflüchtete pro Monat an Arbeitsgelegenheiten teil, etwa in der Kleiderkammer, im Möbellager, in der Grüngruppe oder in der Reinigung. Ergänzend erhalten sie bei Bedarf Sozialberatung oder ein Jobcoaching, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern und zu erleichtern.

Seit September 2024 werden vor Beginn der Arbeitsgelegenheiten monatlich Informationsveranstaltungen bei der BEQUA gGmbH angeboten. Insgesamt wurden bisher 368 Geflüchtete eingeladen, um Motivation und Eignung zu prüfen. Nur 59 Personen haben eine Tätigkeit ohne Grund abgelehnt oder abgebrochen, und mussten daraufhin eine Kürzung der Leistungen hinnehmen.

„Die Bilanz zeigt, dass sich Arbeitsgelegenheiten außerhalb der Unterkünfte besonders für Menschen in der Anschlussunterbringung bewähren. Sie verbinden das Prinzip fördern und fordern, stärken Eigenverantwortung und erleichtern Integration. Der Landkreis Karlsruhe möchte diese Erfolgsgeschichte fortschreiben und noch mehr Kommunen für die Teilnahme gewinnen“, so die Leiterin des Amtes für Integration im Landratsamt Karlsruhe Kathrin Haas.

Erfahrungsberichte aus Kommunen des Landkreises Karlsruhe:

Bruchsal 

Am 1. Juli 2024 startete das Amt für Familie und Soziales (Abteilung IV) in Bruchsal mit zwei Personen aus der Anschlussunterbringung. Eine erhielt im Verlauf der Maßnahme eine Arbeitsgenehmigung und konnte zum 1. September 2025 eine Arbeitsstelle mit Aussicht auf einen Ausbildungsplatz bei einem Handwerksbetrieb in Bruchsal antreten. 

Ein neuer Teilnehmer nahm die Tätigkeit am 13. Oktober 2025 auf, sodass weiterhin zwei Personen im Einsatz sind. Die bisherigen Erfahrungen mit den Arbeitsgelegenheiten sind durchweg positiv. Die Einsatzbereiche sind vielfältig und umfassen unter anderem: 

  • Pflege von Grün- und Außenflächen in der Kernstadt und den Ortsteilen 
  • Reinigungsarbeiten im Umfeld der Unterkünfte 
  • kleinere Reparaturarbeiten in den Unterkünften 
  • Unterstützung beim Möbeltransport bei Umsetzungen und Einweisungen 
  • Entsorgung und Bereitstellung von Sperrmüll in städtischen oder städtisch geförderten Einrichtungen 
  • Unterstützung der Hausmeister in verschiedenen städtischen Gebäuden 

Das Ziel des Pilotprojekts, den Teilnehmenden eine Tagesstruktur zu geben und ein sichtbares Zeichen für Teilhabe zu setzen, wurde erreicht. Auch aus der Bürgerschaft kamen positive Rückmeldungen.  Künftig soll die Maßnahme in einer weniger betreuten Form fortgeführt werden. Dabei unterstützen die Teilnehmenden das städtische Personal als Hilfskräfte. Die Koordination und Dokumentation der Einsätze liegt beim Amt für Familie und Soziales, das zugleich als Ansprechstelle für Teilnehmende und Einsatzorte fungiert. 

Stutensee

In Stutensee wurde die erste Arbeitsgelegenheit im Januar 2025 für einen jungen Geflüchteten eingerichtet. Er hatte sich interessiert gezeigt, dem Hausmeister der Kommunalen Unterkünfte zur Hand zu gehen. Seitdem unterstützt der junge Mann den Hausmeister im Umfang der erlaubten 20 Stunden pro Woche und ist eine wertvolle Bereicherung. Zu den Aufgaben gehören neben Hausmeisterdiensten auch die Pflege öffentlicher Flächen sowie kleinere Hilfsarbeiten in kommunalen Einrichtungen. Der junge Mann wird von den jeweiligen Fachbereichen angeleitet und erlebt seine Tätigkeit als sinnvolle Beschäftigung. Die Zusammenarbeit verläuft verlässlich, die Motivation ist hoch und die Erfahrungen bisher sehr positiv.  

Hinweise des Ministeriums der Justiz und für Migration zu den Arbeitsgelegenheiten finden Sie im Schreiben vom 05. März 2024 auf der Homepage des Ministeriums: https://jum.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-jum/intern/PDF/Migration/Erlasse_und_Anwendungshinweise/2024/05.03.2024_JUM_Hinweisschreiben.pdf