Mit diesen wird es ihnen künftig möglich sein, an allen Praxisstationen die gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Fachanwendungen einschließlich der elektronischen Gerichtsakte zu nutzen.
„Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dieser Entwicklung einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung des Studiums erreicht haben und wir uns damit bei der jungen Generation als modernen Arbeitgeber präsentieren. Die Bereitstellung von Notebooks ermöglicht den zukünftigen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in der Praxisphase ein Arbeiten in der echten Arbeitsplatzumgebung unter realen Bedingungen. In den beiden Studienjahren können die Laptops für ein zeitgemäßes Lernen und Arbeiten genutzt werden“, erklärte die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges.
Vollausstattung aller Studierenden im Jahr 2025 geplant
Im Rahmen einer aktuell laufenden Pilotierung erhalten 25 Anwärterinnen und Anwärter gerade ihre dienstlichen Notebooks. Die weiteren 125 im Praxisjahr befindlichen Anwärterinnen und Anwärter sollen ab Dezember 2024 mit Notebooks ausgestattet werden. Alle Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter, die zum nächsten Studienjahr 2025/2026 am 1. September 2025 das Studium aufnehmen bzw. dann in die Praxisphase starten, erhalten ebenfalls dienstliche Laptops.
„Bereits seit Jahren legen wir großen Wert auf die Nutzung digitaler Medien während des Studiums. Dank neuester Hörsaaltechnik wie beispielsweise Deckenmikrofonen bietet die Hochschule für Rechtspflege standardmäßig ergänzend Online-Vorlesungen an. Vor Ort gibt es in dem von der Hochschule genutzten denkmalgeschützten Schloss Schwetzingen überall WLAN. Bei der Umstellung der schriftlichen Rechtspflegerprüfungen auf ein digitales Format vor fünf Jahren waren wir bundesweit Vorreiter.“, so Ministerin Gentges abschließend.
Weitere Informationen:
Das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) bzw. zum Diplom-Rechtspfleger (FH) beginnt jährlich zum 1. September. Das Studium dauert 36 Monate. Zwischen zwei jeweils zwölfmonatigen fachwissenschaftlichen Teilen an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen oder Ulm absolvieren die Studierenden eine zwölfmonatige Studienpraxis, die sie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verbringen. Die Studierenden werden ab Beginn ihres Studiums zu Beamten auf Widerruf ernannt und erhalten Beamtenbezüge sowie Beihilfe im Krankheitsfall.
Die Partnerländer Rheinland-Pfalz und das Saarland bilden ihre Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ebenfalls an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen aus. Die Rechtspflegerprüfung wird für alle drei beteiligten Länder zentral durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg (Landesjustizprüfungsamt) organisiert.
Zu den Schwerpunkten der Arbeitsbereiche der in den Justizbehörden eingesetzten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gehören Familien-, Grundbuch- und Betreuungsverfahren, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren sowie Handels- und Vereinsregistersachen oder Nachlassangelegenheiten.
Informationen im Internet: https://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/diplom-rechtspfleger/