GEAS

Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)

Sie möchten etwas Bestimmtes zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und dessen Umsetzung in Baden-Württemberg wissen?

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Das Bild zeigt eine Person, die einen Fingerabdruck auf einem Fingerabdruck-Scanner abgibt.

Die EU hat beschlossen, ihr Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zu reformieren. Nach langjährigen und intensiven Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Mai 2024 auf die GEAS-Reform geeinigt. Die GEAS-Rechtsakte sind am 11. Juni 2024 in Kraft getreten. Bis zum 12. Juni 2026 lief die zweijährige Umsetzungsfrist der EU.

Eine Auswahl der häufigsten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.

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Allgemeines

Umsetzung der GEAS-Reform in Baden-Württemberg

Hinweise für die Behörden in Baden-Württemberg

Informationen zur Umsetzung von GEAS in Baden-Württemberg finden Sie auch im Hinweisschreiben an die Ausländerbehörden vom 1. Juni 2026 unter Erlasse und Anwendungshinweise

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