Eine Notunterkunft bietet im Vergleich zu einer regulären Erstaufnahmeeinrichtung geringere Unterbringungsstandards für die Geflüchteten. Die Grundversorgung wird selbstverständlich gewährleistet. Bei hoher Belegungsdichte steht jedoch zum Beispiel in den persönlichen Schlafbereichen weniger Platz pro Person zur Verfügung. Der Sinn und Zweck von Notunterkünften liegt darin, in Zeiten hoher Zugangszahlen, eine schnelle Unterbringung der ankommenden Geflüchteten zu gewährleisten und Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Die Notunterkunft befindet sich in einer zuvor vom Landkreis Reutlingen genutzten Leichtbauhalle. Seit Dezember 2024 dient sie dem Regierungspräsidium für die Erstaufnahme Geflüchteter.
Fakten
- Kapazität: 372 Personen (Notkapazität)
- Status: In Betrieb
- In Betrieb seit: 2024
Angebote
- Unterbringung
- Verpflegung
- medizinische Versorgung
- soziale Hilfestellungen
Besonderheiten
- Notunterkunft: Geringere Unterbringungsstandards im Vergleich zu einer regulären Erstaufnahmeeinrichtung
Regierungspräsidium Tübingen: Erstaufnahmeeinrichtung