Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens Wegweiserkurse für Geflüchtete in Baden-Württemberg. Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg sucht einen Träger.
Träger, die beabsichtigen, einen Antrag beim Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Umsetzung eines Projekts „WWK – Wegweiserkurse in Baden-Württemberg“ zu stellen und hierfür Kofinanzierungsmittel des Bundes und des Landes in Anspruch nehmen möchten, können sich beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg bewerben. Der Träger wird in einem ersten Schritt im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ausgewählt. Der ausgewählte Träger wird anschließend an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeldet und beantragt dann in einem separaten, nachfolgenden Antragsverfahren beim AMIF eine Förderung. Interessierte Träger haben bis 6. Juni 2025 die Möglichkeit, ihren Antrag beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg einzureichen.
Wegweiserkurse sollen Schutzsuchenden unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland nützliche Informationen für den Alltag und die wesentlichen Grundlagen des kulturellen Zusammenlebens in Deutschland vermitteln. Die Kurse werden von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern unterrichtet. Sie kennen die Herkunftssprache und die Kultur der Kursteilnehmenden und verfügen selbst über eigene Migrationserfahrungen. Bis 2024 hat der Bund in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein Wegweiserkurse gefördert. In einer neuen Projektphase laufen Wegweiserkurse im Rahmen von AMIF-geförderten Projekten, kofinanziert von Bund und Ländern. In Baden-Württemberg sollen Wegweiserkurse in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angeboten werden.