Erstaufnahme

FAQ zur Erstaufnahme

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Überblick

Flüchtlingsaufnahme ist Ausdruck humanitärer Verantwortung und Pflichtaufgabe aller Bundesländer. Die Anzahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, hat sich im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt und ist auf dem höchsten Niveau seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine finden besonders viele ukrainische Staatsangehörige in Baden-Württemberg Schutz. Aber auch die Zahl der Asylsuchenden ist stark gestiegen.

Das Bundesland Baden-Württemberg kann keinen Einfluss auf die Anzahl der Zugänge nehmen. Es ist verpflichtet, 13 Prozent der nach Deutschland einreisenden Asylsuchenden aufzunehmen.

Um diesen Auftrag angemessen erfüllen zu können, muss das Land die Kapazitäten der Erstaufnahme erhöhen. Aufgrund der bereits sehr hohen Auslastung in den bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen ist die Errichtung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen erforderlich. Landesweit werden dafür Standorte gesucht, bei denen zunächst folgende Kriterien geprüft werden: Planungs- und Baurecht sowie Umwelt- und Naturschutz. Wie bei jedem anderen Bauvorhaben auch, werden aber auch die Erschließung, die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit geprüft.

Für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung ist lediglich das „Benehmen“ (eine Anhörung) des jeweiligen Stadt- oder Landkreises und der betroffenen Gemeinde erforderlich.

Das Land spricht auch die Zivilgesellschaft vor Ort an. So wird Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Vorhaben zu äußern. Nachfolgend sind häufig gestellte Fragen rund um die Errichtung und den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete zusammengefasst. Diese Zusammenstellung wird bei Bedarf aktualisiert.

Vielen Dank für Ihr Interesse, wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!

Allgemeines zur Erstaufnahme

Ausbau der Erstaufnahme des Landes

Auswirkungen einer Erstaufnahmeeinrichtung in der Nähe meines Wohnortes

Auswirkungen einer Erstaufnahmeeinrichtung auf die Standortkommune

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