Ehrenamtliche Mitarbeit hat im Justizvollzug eine lange Tradition, oft sind grundlegende Reformen des Strafvollzugs von Persönlichkeiten von außerhalb der Gefängnisse eingeleitet worden. Im baden-württembergischen Justizvollzug hat das bürgerschaftliche Engagement seit jeher große Bedeutung. Dabei können drei Gruppen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschieden werden.
Die ehrenamtlichen Betreuerinnen/Betreuer sind für die Bedürfnisse des einzelnen Gefangenen zuständig und tragen zusammen mit dem Anstaltspersonal zu einer zielgerichteten Haftzeit und einer positiven Wiedereingliederung bei. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter leiten Gruppen von Gefangenen an (Soziales Training, Gesprächs-, Arbeits- und Lerngruppen, Sport und Freizeit) und tragen so zu Lernprozessen bei, die die Chancen für eine sozialverantwortliche Lebensweise nach der Haftzeit verbessern.
Die Mitglieder der Beiräte, die in jeder Vollzugsanstalt eingerichtet sind, wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleiterin oder den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Die Beiräte werden von den Gemeinderäten bzw. den Kreisräten vorgeschlagen und von der Justizministerin bestellt, sie ermöglichen meist aufgrund ihrer kommunalpolitischen Erfahrungen gezielte Hilfen für die Wiedereingliederung.
Auch die großen Landeskirchen unterstützen das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie die Straffälligenhilfevereine in Baden und Württemberg. Das gilt auch für zahlreiche Sportvereine in Baden-Württemberg, von denen Übungsleiter und aktive Sportler mit den Gefangenen Sport in verschiedenen Disziplinen betreiben.
Falls Sie Interesse haben, ehrenamtlich an der Erfüllung des Resozialisierungsziels im baden-württembergischen Justizvollzug mitzuwirken, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie in Betracht kommende Anstalt oder an:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch unserem Merkblatt und dem Internetportal für bürgerschaftliches Engagement im Justizvollzug.