Berufe mit Ausbildung außerhalb des Justizvollzuges
Ihre Aufgaben
Als Juristin/Jurist im höheren Verwaltungsdienst des Justizvollzuges gehören Sie der Anstaltsleitung an. Sie entscheiden über Vollzugsmaßnahmen bei Gefangenen und wirken maßgebend bei den vielfältigen Aufgaben der Anstaltsleitung in den Bereichen Organisation, Personal und Öffentlichkeitsarbeit mit. Sie sind damit sofort an entscheidender Stelle tätig.
Das bringen Sie mit
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Jurastudium und haben in der Regel sowohl die Erste juristische Prüfung als auch die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 8,0 Punkten abgeschlossen. Für die Arbeit in einer verantwortungsvollen vollzuglichen Führungsfunktion haben Sie zusätzlich zu guten juristischen Kenntnissen einen guten Blick für das Wesentliche, ein sicheres Auftreten, Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit.
Das bieten wir Ihnen
Eine Einstellung in den höheren Verwaltungsdienst in Besoldungsgruppe A 13 mit Beförderungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 16 mit Amtszulage LBesGBW. Ein späterer Wechsel zu einer staatsanwaltlichen oder richterlichen Tätigkeit ist aufgrund der Durchlässigkeit der juristischen Verwendungsbereiche möglich.
So bewerben Sie sich
Für Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und zu aktuellen Einstellungsmöglichkeiten stehen Ihnen im Ministerium folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Leitender Ministerialrat Harald Egerer
(0711) 279 - 2320
Harald.Egerer@jum.bwl.de
Frau Oberregierungsrätin Ute Schäfer
(0711) 279 - 2322
Ute.Schaefer@jum.bwl.de
Ihre Aufgaben
Als Ärztin/Arzt im Justizvollzug stellen Sie in einer Justizvollzugsanstalt oder im Justizvollzugskrankenhaus die medizinische Versorgung der Gefangenen sicher und wirken durch ärztliche Stellungnahmen bei vollzuglichen Entscheidungen mit.
Das bringen Sie mit
Sie verfügen über ein abgeschlossenes medizinisches Hochschulstudium mit Approbation. Die Behandlung von Patienten mit vielfältigen Krankheitsbildern sehen Sie als ärztliche Herausforderung, Sie sind belastbar und haben Interesse an einer ärztlichen Tätigkeit in interdisziplinärer Teamarbeit. Eine Weiterbildung in Suchtmedizin ist vorteilhaft, jedoch nicht Voraussetzung.
Das bieten wir Ihnen
Die ärztliche Tätigkeit wird außerhalb kassenärztlicher Abrechnungszwänge erbracht. Sie ermöglicht regelmäßige Arbeitszeiten, bei den Anstalten ohne Nacht- und Wochenenddienst. Im Beamtenverhältnis sind in hervorgehobenen Funktionen Beförderungen bis Besoldungsgruppe A 16 LBesGBW möglich. Bei tariflicher Einstellung bieten wir Ihnen eine attraktive Bezahlung nach dem TV-Ärzte.
So bewerben Sie sich
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung informieren. Für Auskünfte stehen Ihnen im Ministerium folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Frau Oberamtsrätin Anja Heck
(0711) 279-2326
Anja.Heck@jum.bwl.de
Ihre Aufgaben
Als Psychologin/Psychologe im Justizvollzug nehmen Sie eine Schlüsselfunktion bei der Diagnostik, Betreuung und Behandlung der Gefangenen ein. Sie führen psychologische Aufnahmeuntersuchungen durch, sind für Krisenintervention zuständig, planen Behandlungsmaßnahmen und erstellen Kriminalprognosen. In interdisziplinären Teams entwickeln Sie Vollzugspläne für die Gefangenen und wirken außerdem an der Personalauswahl in den mittleren Diensten mit.
Das bringen Sie mit
Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie (möglichst mit klinischem oder forensischem Schwerpunkt), sind durchsetzungsfähig und belastbar und haben Spaß an der Arbeit im Team.
Das bieten wir Ihnen
Bei tariflicher Einstellung ist eine Bezahlung nach Entgeltgruppe E 13 oder – bei Approbation in Psychologischer Psychotherapie – E 14 TV-L möglich. Bei Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie eine Bezahlung nach Besoldungsgruppe A 13 mit guter Beförderungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW.
So bewerben Sie sich
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung informieren. Für Auskünfte steht Ihnen im Ministerium folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Frau Oberamtsrätin Melanie Ernst
(0711) 279 - 2161
Melanie.Ernst@jum.bwl.de
Ihre Aufgaben
Als Beamtin/Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst des Justizvollzuges leiten Sie die Verwaltungsabteilungen für die Bereiche Personal und Haushalt oder sind in der Geschäftsführung des Vollzuglichen Arbeitswesens tätig. In der Leitung einer Vollzugsabteilung treffen Sie vollzugliche Entscheidungen über Gefangene.
Nähere Informationen zu den einzelnen Aufgaben können Sie auch folgendem Link entnehmen:
Flyer gehobener Verwaltungsdienst
Das bringen Sie mit
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Rechtspflege oder des gehobenen Verwaltungsdienstes. Aufgaben mit Mitarbeiterverantwortung, großer Selbständigkeit und abwechslungsreichen Schwerpunkten liegen Ihnen. Organisationstalent, Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit sowie gute juristische Kenntnisse sind wichtige Kompetenzen.
Das bieten wir Ihnen
Einstellung ab Besoldungsgruppe A 10 mit guten Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 13 LBesGBW. In den Verwaltungsleitungen großer Anstalten ist ein Aufstieg in den höheren Verwaltungsdienst möglich. In Einzelfällen kommt auch eine tarifliche Beschäftigung nach TV-L in Betracht.
So bewerben Sie sich
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung informieren. Für Auskünfte stehen Ihnen im Ministerium folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Frau Oberregierungsrätin Ute Schäfer
(0711) 279 - 2322
Ute.Schaefer@jum.bwl.de
Herr Regierungsoberinspektor Josef Redlich
(0711) 279 - 2323
Josef.Redlich@jum.bwl.de
Ihre Aufgaben
Als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter motivieren sie die Gefangenen zur Mitarbeit am Vollzugsziel, unterstützen diese in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie bei der Bearbeitung persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Resozialisierung und fördern durch ihre Tätigkeit den Opferschutz sowie die Kriminalprävention.
Das bringen Sie mit
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit mit staatlicher Anerkennung, Sie haben Freude an kooperativer Arbeit im Team, sind entscheidungsfreudig und belastbar.
Das bieten wir Ihnen
Bei tariflicher Einstellung ist eine Bezahlung nach Entgeltgruppe S 12 TV-L möglich. Bei Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie eine Bezahlung ab Besoldungsgruppe A 10 mit guten Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 13 LBesGBW.
So bewerben Sie sich
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung informieren. Für Auskünfte steht Ihnen im Ministerium folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Amtsrätin Franziska Sander
(0711)279-2208
Franziska.Sander@jum.bwl.de
Ihre Aufgaben
Als Lehrerin/ Lehrer im Justizvollzug sind Sie für die Organisation und Durchführung der Bildungsangebote für die Gefangenen zuständig. Dazu gehören u. a. Kurse zur Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse sowie Elementar- und Alphabetisierungsunterricht, Sie beraten die Gefangenen bei allen Fragen der Aus- und Weiterbildung und entwickeln in interdisziplinären Teams Vollzugspläne für die Gefangenen.
Das bringen Sie mit
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium mit 2. Staatsprüfung im Lehramt Sekundarstufe I oder Sonderpädagogik. Neben fachlicher Kompetenz und Einsatzbereitschaft zeichnen Sie sich durch ein großes Interesse an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben aus und haben Spaß an der Arbeit im Team.
Das bieten wir Ihnen
Die Bezahlung richtet sich nach Ihrer Lehramtsbefähigung und erfolgt bei tariflicher Einstellung nach Entgeltgruppe E 11 mit Zulage bzw. E 13 TV-L und im Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 13 LBesGBW.
So bewerben Sie sich
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung informieren. Für Auskünfte steht Ihnen im Ministerium folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Frau Oberamtsrätin Anja Heck
(0711) 279-2326
Anja.Heck@jum.bwl.de
Ihre Aufgaben
Als Mitarbeiterin/Mitarbeiter des mittleren Verwaltungsdienstes des Justizvollzuges sind Sie in den Verwaltungsabteilungen für die Bereiche Personal und Haushalt, in der Buchhaltung des Vollzuglichen Arbeitswesens oder in den Vollzugsgeschäftsstellen und Zahlstellen zur Bearbeitung von Gefangenenangelegenheiten tätig.
Das bringen Sie mit
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten oder Justizangestellten oder über einen verwaltungsnahen Ausbildungsberuf. Neben Interesse an rechtlichen Fragestellungen und organisatorischen Aufgaben zeichnen Sie sich durch Einsatzbereitschaft und Spaß an der Arbeit im Team aus.
Das bieten wir Ihnen
Bei tariflicher Einstellung ist eine Bezahlung nach Entgeltgruppe E 4 TV-L mit Höhergruppierungschance nach E 6 TV-L möglich. Zudem bieten wir für Tarifkräfte regelmäßig eine laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung an, welche Ihnen die Übernahme in das Beamtenverhältnis und einhergehend eine Bezahlung ab Besoldungsgruppe A 8 ermöglicht. Gute Beförderungsmöglichkeiten bestehen bis nach Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW.
So bewerben Sie sich
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung informieren. Für Auskünfte steht Ihnen im Ministerium folgender Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Regierungsoberinspektor Josef Redlich
(0711) 279 - 2323
Josef.Redlich@jum.bwl.de
Ihre Aufgaben
Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter im mittleren Vollzugsdienst steht bei Ihnen, wie bei den Beamtinnen und Beamten dieser Fachrichtung, die Beaufsichtigung und Resozialisierung der Gefangenen im Vordergrund.
Das bringen Sie mit
Für eine Tätigkeit im mittleren Vollzugsdienst eignen Sie sich, wenn Sie zuverlässig, flexibel, belastbar und durchsetzungsstark sind. Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und schätzen die Arbeit im Team. Eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit gehört zu Ihren Stärken. Im Falle einer späteren Verbeamtung müssen Sie weitere Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Das bieten wir Ihnen
Bei tariflicher Einstellung ist eine Bezahlung nach Entgeltgruppe E 4 TV-L mit Höhergruppierungschance nach E 6 TV-L möglich. Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie eine Bezahlung ab Besoldungsgruppe A 8 mit guten Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW.
So bewerben Sie sich
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung informieren. Für Auskünfte steht Ihnen gerne auch das Bildungszentrum Justizvollzug Baden-Württemberg zur Verfügung:
Bildungszentrum Justizvollzug
Baden-Württemberg
07147/2205123
poststelle@bzjv.justiz.bwl.de
www.bzjv-bw.de
Ihre Aufgaben
Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter im mittleren Werkdienst steht bei Ihnen, wie bei den Beamtinnen und Beamten dieser Fachrichtung, die Berufsausbildung und Beschäftigung der Gefangenen im Vordergrund.
Das bringen Sie mit
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, sind zuverlässig, flexibel, belastbar und durchsetzungsstark. Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und schätzen die Arbeit im Team. Eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit gehört zu Ihren Stärken. Im Falle einer späteren Verbeamtung müssen Sie weitere Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Das bieten wir Ihnen
Bei tariflicher Einstellung ist – abhängig von Ihrer Qualifikation und den übertragenen Aufgaben - eine Bezahlung ab Entgeltgruppe E 5 bis E 8 TV-L (im Meisterberuf) möglich. Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie eine Bezahlung ab Besoldungsgruppe A 8 mit guten Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW.
So bewerben Sie sich
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung informieren. Für Auskünfte steht Ihnen gerne auch das Bildungszentrum Justizvollzug Baden-Württemberg zur Verfügung:
Bildungszentrum Justizvollzug
Baden-Württemberg
Telefon 0711/8020-3005
poststelle@bzjv.justiz.bwl.de
www.bzjv-bw.de
Ihre Aufgaben
Wenn Sie die pflegerische Tätigkeit im Justizvollzug interessiert, sie aber eine zusätzliche vollzugliche Ausbildung mit Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunktmachen möchten, bieten wir Ihnen auch eine tarifliche Beschäftigung an. Bei tariflicher Beschäftigung steht die pflegerische Betreuung der Gefangenen im Vordergrund. Zugleich sind Sie, wie die Beamtinnen und Beamte des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug, für die Beaufsichtigung und Resozialisierung der Gefangenen mit zuständig.
Das bringen Sie mit
Sie haben eine berufliche Qualifikation im medizinisch-pflegerischen Bereich mit einer in der Regel 3-jährigen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in oder Heilerziehungspfleger/in. Doch auch bei einer abgeschlossenen 1- bzw. 2-jährige Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in oder als Altenpflegehelfer/in ist eine Einstellung möglich.
Der Umgang mit Menschen macht Ihnen Freude und Sie schätzen die Arbeit im Team. Sie sind zuverlässig, flexibel, belastbar und durchsetzungsstark. Eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit gehört zu Ihren Stärken.
Wenn Ihr Ziel eine spätere Übernahme in die Ausbildung des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug ist, müssen Sie die weiteren Einstellungsvoraussetzungen jener Laufbahn erfüllen.
Das bieten wir Ihnen
Ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) und eine interessante pflegerische Tätigkeit im Team außerhalb kassenrechtlicher Abrechnungszwänge. Als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in erhalten Sie bei der Beschäftigung in einer Justizvollzugsanstalt ein Entgelt nach Entgeltgruppe KR 7 TV-L sowie bei der Beschäftigung beim Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg ein Entgelt nach Entgeltgruppe KR 8 TV-L. Sowohl in den Justizvollzugsanstalten als auch im Justizvollzugskrankenhaus bestehen Höhergruppierungschance bis nach KR 9 TV-L. Als Heilerziehungspfleger/in werden Sie nach Entgeltgruppe KR 8a TV-L und als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in bzw. Altenpflegehelfer/in nach KR 6 TV-L mit Höhergruppierungschance bis nach KR 8 TV-L vergütet.
Es besteht die Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis (ab Besoldungsgruppe A 8 mit Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage LBesGBW), sofern die weiteren Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
So bewerben Sie sich
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung sowie auf der zentralen Internetseite www.justizvollzug-bw.de informieren. Für Auskünfte steht Ihnen gerne auch das Bildungszentrum Justizvollzug Baden-Württemberg zur Verfügung.
Ausbildungsberufe im Justizvollzug
Aufgabenbeschreibung
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit in unserem Land stellt eine zentrale staatliche Aufgabe dar. Hierzu leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug einen bedeutenden Beitrag. Als größte Berufsgruppe in den Justizvollzugsanstalten kommt dem mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug dabei eine tragende Rolle zu.
In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg werden neben Jugendstrafen und Jugendarrest vor allem Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft vollzogen. Die Freiheitsstrafe soll den Verurteilten befähigen, nach seiner Entlassung ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen, und gleichzeitig die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen. Ziel der Untersuchungshaft ist es, ein ordnungsgemäßes Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu gewährleisten.
An diesen komplexen Aufgaben, die ganzen Einsatz, fachliches Können, Persönlichkeit und Engagement erfordern, arbeiten in den Justizvollzugsanstalten des Landes rund 2.500 Beamtinnen/Beamte des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug Hand in Hand mit Werkbeamtinnen und Werkbeamten, Lehrkräften, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug betreuen und beaufsichtigen - in Zusammenarbeit mit anderen Diensten - die Gefangenen während der gesamten Haft. Hierzu gehört neben Sicherheitsaufgaben die Organisation des täglichen Zusammenlebens. In weiten Bereichen der Freizeitgestaltung der Gefangenen können Sie, z. B. als Sportübungsleiterinnen und -leiter, auch Ihre sonstigen Interessen einbringen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und auch zum Notfallsanitäter bzw. Notfallsanitäterin oder zum Rettungsassistenten bzw. zur Rettungsassistentin werden im vollzuglichen Gesundheitswesen eingesetzt.
Durch die Einbindung in das Entscheidungssystem der Anstalt tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug auch für die gesamte Vollzugsgestaltung der Gefangenen Mitverantwortung. Sie erfüllen damit wesentliche Aufgaben des Strafvollzugs.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die Gefangenen und prägen die Atmosphäre der Anstalt. Fähigkeit zum Umgang mit Menschen - das ist die Grundvoraussetzung für den Beruf "hinter Gittern". Die Justizvollzugsbediensteten müssen Vorbild, Gesprächspartner und Bezugsperson der Gefangenen sein, positiv auf sie einwirken können und ihr Verantwortungsbewusstsein fördern.
Die hier nur beispielhaft genannten vielschichtigen Aufgaben lassen die Tätigkeit im Justizvollzug nie langweilig werden.
Wenn Sie einen verantwortungsvollen Beruf, eine Aufgabe in einem für unsere Gesellschaft wichtigen Umfeld und den täglichen Umgang und die Kommunikation mit Menschen suchen, könnte eine Tätigkeit im Justizvollzug gerade das Richtige für Sie sein.
Ausbildung
Der Tätigkeit im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug geht eine grundsätzlich zweijährige Ausbildung voraus. Das Land Baden-Württemberg unterhält hierfür ein Bildungszentrum in Stuttgart und zwei Außenstellen.
Die theoretische Ausbildung ist in einen Einführungs- und einen Abschlusslehrgang aufgeteilt. Hinzu kommt die praktische Ausbildung in der Justizvollzugsanstalt. Abschluss der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung.
Die Ausbildung umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Vollzugspraxis
- Rechtliche Grundlagen
- Psychologie, Soziale Kompetenz
- Kriminologie
- Allgemeinwissen, Staatsbürgerkunde
- Sport, Selbstverteidigung und Waffenkunde
Laufbahnbeschreibung
Mit der Einstellung werden Sie zur Hauptsekretäranwärterin/zum Hauptsekretäranwärter ernannt. Den zweijährigen Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten in dieser Zeit bereits Anwärterbezüge. Die bestandene Laufbahnprüfung ist die Voraussetzung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Hauptsekretärin/Hauptsekretär im Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A 8).
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann bei sehr guten Leistungen abgekürzt werden. Sobald die Probezeit erfolgreich absolviert ist, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. In Abhängigkeit der Leistung bestehen derzeit gute Beförderungsmöglichkeiten zum:
- Amtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
- Erste/r Amtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 10)
- Erste/r Amtsinspektor/in mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage)
und in herausgehobener Funktion insbesondere als Vollzugsdienstleiter/in einer Justizvollzugsanstalt:
- Amtmann/-frau (Besoldungsgruppe A 11)
- Amtsrat/-rätin (Besoldungsgruppe A 12)
Besoldung
Mit Beginn Ihrer Ausbildung stehen Sie als Beamtin/Beamter auf der Gehaltsliste des Landes.
Ihre Anwärterbezüge richten sich nach beruflicher Vorqualifikation und Familienstand. Sie erhalten (Stand 1.1.2024) z.B.
- ohne Vorqualifikation und ohne familiäre Verpflichtung im ersten Ausbildungsjahr rund 1.350,- Euro brutto
- mit medizinischer Berufsausbildung und als Verheiratete/r mit einem Kind im ersten Ausbildungsjahr rund 2.950,- Euro brutto.
Weiter erhalten Sie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und einer beihilfegestützten Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Wenn Sie zu ungünstigen Zeiten Dienst haben, wird dies selbstverständlich zusätzlich honoriert, z. B. mit Zulagen für Nachtarbeit und Sonderurlaub.
Mit Ernennung zum Beamten auf Probe erhöht sich regelmäßig auch Ihr Einkommen. Ein/e verheiratete/r Hauptsekretär/in mit einem Kind kann bereits am Anfang seiner Laufbahn mit rund 3.700,- Euro brutto rechnen. Zudem steigt das Einkommen einerseits regelmäßig mit hinzugewonnener Erfahrung und andererseits mit jeder Beförderung.
Zur Berechnung Ihres Nettogehaltes ist wichtig zu wissen, dass Ihnen als Beamtin/Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20%) in Abzug gebracht werden. Als Mitarbeiter/in der Landesverwaltung können Sie für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz das konstengünstige „JobTicketBW“ beziehen. Dieses wird zudem mit einem monatlichen Beitrag von bis zu 25 Euro vom Land bezuschusst.
Bewerbungsverfahren
Bewerben können Sie sich bei der Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg, bei der Sie tätig werden möchten. Die Leiter/innen der Justizvollzugsanstalten entscheiden selbständig über die Einstellung. Bitte richten Sie deshalb Fragen an die jeweilige Justizvollzugsanstalt. Vorab lohnt sich jedoch auch die Recherche unter https://www.justizvollzug-bw.de/ und die direkte Kontaktaufnahme mit der Justizvollzugsanstalt an welcher Stelle Sie Ihre Ausbildung beginnen möchten.
Aufgabenbeschreibung
Berufsausbildung und Gefangenenarbeit sind wesentliche Resozialisierungsfaktoren. Sie sollen im Rahmen des Vollzugsplanes die Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung fördern oder erhalten.
Beamtinnen und Beamte des mittleren Werkdienstes begleiten die Gefangenen bei der beruflichen Weiterbildung und der Gefangenenarbeit. Im Rahmen ihrer Tätigkeit arbeiten die Beamtinnen und Beamten in den gefängniseigenen Betrieben und unterstützen bzw. leiten dort die Gefangenen bei ihrer Tätigkeit sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Zum Aufgabenfeld gehören hier insbesondere die Forderung und Förderung der Gefangenen bei der Arbeit, Mitwirkung bei der Behandlung der Gefangenen, Mitwirkung bei der praktischen Gefangenenausbildung in den Anstaltsbetrieben, Erstellung von Angeboten, aktive Kundenbetreuung sowie Auftragsakquise, Auftragsannahme, Auftragsabwicklung und Abrechnung der Aufträge.
Die Tätigkeit im Justizvollzug bietet vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Abhängig von der Leistung und Stellensituation gibt es im mittleren Werkdienst verschiedene Beförderungsmöglichkeiten.
Ausbildung und Einstellungsvoraussetzungen
Neben den Einstellungsvoraussetzungen des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug (dort unter Bewerbungsverfahren nachzulesen) wird zusätzlich der Nachweis der Meisterprüfung gefordert oder ein erfolgreicher Besuch einer Technikerschule, oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Arbeitserzieherin/zum Arbeitserzieher, zur Arbeitstherapeutin/zum Arbeitstherapeuten oder zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten. Von der Meisterprüfung kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Gesellenprüfung bestanden hat, eine fachspezifische praktische Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren ausgeübt hat und zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben ihres oder seines Fachbereichs geeignet und befähigt erscheint.
Wie im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug durchlaufen die Anwärterinnen und Anwärter einen dreimonatigen Einführungslehrgang und vor der Laufbahnprüfung einen fünfmonatigen Abschlusslehrgang. Während des 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienstes werden sie einen Monat in eine externe Einrichtung überwiesen, z.B. in eine beschützende Einrichtung.
Beförderungsmöglichkeiten bestehen in herausgehobener Funktion als Werkdienstleiter/in bis zum Spitzenamt der Besoldungsgruppe A 12. Meister und Techniker erhalten eine Zulage.
Laufbahnbeschreibung
Mit der Einstellung werden Sie zur Hauptwerkmeisteranwärterin/zum Hauptwerkmeisteranwärter ernannt. Den Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die bestandene Laufbahnprüfung ist Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Hauptwerkmeister/in (Besoldungsgruppe A 8).
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann bei bestimmten Leistungen abgekürzt werden. Wenn die Probezeit erfolgreich absolviert ist, erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Abhängig von Leistung und Stellensituation gibt es folgende Beförderungsmöglichkeiten:
- Betriebsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
- Erste/r Betriebsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 10)
- Erste/r Betriebsinspektor/in mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage)
Beförderungsmöglichkeiten bestehen in herausgehobener Funktion z.B. als Werkdienstleiter/in bis zum Spitzenamt der Besoldungsgruppe A 12.
Besoldung
Mit Beginn Ihrer Ausbildung stehen Sie als Beamtin/Beamter auf der Gehaltsliste des Landes Baden-Württemberg.
Ihre Anwärterbezüge richten sich nach Alter und Familienstand. Sie erhalten (Stand 1.12.2022) z.B. als
- 23-jährige/r Ledige/r im ersten Ausbildungsjahr 2.300 Euro (brutto)
- 27-jährige/r Verheiratete/r im zweiten Ausbildungsjahr 2.500 Euro (brutto)
Ausgebildete Beamte erhalten z.B. folgende Bruttogehälter:
- im Meisterberuf eingesetzte/r Hauptwerkmeister/in, Erfahrungsstufe 3, verh., 1 Kind: ca. 3.600 Euro
- Betriebsinspektor/in, Erfahrungsstufe 6, verh., 2 Kinder: ca. 4.600 Euro
- Erste/r Betriebsinspektor/in, Erfahrungsstufe 9, verh., 2 Kinder: ca. 5.200 Euro
Die aufgeführten Gehaltsbeträge sind Richtwerte mit Stand Dezember 2022 und hängen insbesondere von Ihrer Qualifikation und dem Vorliegen von für die Verwendung förderlichen Vortätigkeiten ab. Genaue Bruttogehälter und den genauen Umfang der gewährten Sozialleistungen nennt Ihnen die Justizvollzugsanstalt Ihrer Wahl gerne.
Zur Berechnung Ihres Nettogehaltes ist wichtig zu wissen, dass Ihnen als Beamtin/Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20%) in Abzug gebracht werden. Weiter besteht als Beamtin/Beamter im mittleren Werkdienst die Möglichkeit eines Wahlrechts zwischen Beihilfe und Heilfürsorge.
Als Mitarbeiter/in der Landesverwaltung können Sie für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz das kostengünstige „JobTicketBW“ beziehen. Dieses wird zudem mit einem monatlichen Betrag von bis zu 25 Euro vom Land bezuschusst.
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren entspricht dem des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug (dort unter Bewerbungsverfahren nachzulesen).
Studien- und Praktikumsangebote
Bachelor of Arts (B.A.) - Studiengang Soziale Dienste in der Justiz
Die Studienrichtung Soziale Dienste in der Justiz bereitet im Rahmen des Studiums an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart auf den Beruf einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters vor.
Als duale Partner für ein solches Studium der Sozialen Dienste in der Justiz stellen die Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg Studienplätze in den Sozialdiensten zur Verfügung. Das Studium endet mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.).
Aufgabenbeschreibung
Der Sozialdienst bei den Justizvollzugseinrichtungen wirkt bei der Behandlung der Gefangenen und bei der Gestaltung des Vollzugs mit. Insbesondere umfasst die Tätigkeit als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter folgende Aufgaben:
-
Förderung der Beziehungen des Gefangenen zu Angehörigen und anderen ihm nahestehenden Personen
-
Einzelhilfe, Gruppenarbeit und Leitung von Betreuungs-, Wohn- und Behandlungsgruppen
-
Unterstützung des Gefangenen bei der Wahrnehmung seiner bürgerlichen und sozialen Rechte und Erfüllung seiner Pflichten
-
Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung und beim Übergang vom Justizvollzug in die Freiheit und in die Nachsorge / Bewährungshilfe
-
Abgabe von internen Stellungnahmen zu Gesuchen um Strafunterbrechung, vorzeitige Entlassung und Urlaub sowie vollzugsöffnende Maßnahmen und Verlegungen
-
Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Fortschreibung des Vollzugsplanes bzw. des Erziehungsplanes
-
Mitwirkung bei der Berufsförderung, außerschulischer Jugend- und Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung.
Den Studierenden werden in den praktischen Studienphasen bei den Justizvollzugseinrichtungen mit zunehmender Dauer des Studiums verstärkt eigenverantwortlich die Aufgaben einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters übertragen, bis sie gegen Ende unter entsprechender Anleitung nahezu selbständig tätig werden. Der Ablauf des Studiums mit dem Wechsel zwischen theoretischen und praktischen Phasen und die Inhalte der theoretischen Studienphasen können der Homepage der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Fakultät Sozialwesen) entnommen werden.
Während der Ausbildung erhalten die Studierenden eine monatliche Vergütung. Diese beträgt ab 1. Juli 2024 durchgängig für alle drei Studienjahre brutto 1.550 Euro/Monat. Das Studienentgelt wird schrittweise erhöht ab 1. November 2024 auf brutto 1.650/Monat und ab 1. Februar 2025 auf brutto 1.700 Euro/Monat. Zusätzlich erhalten die Studierenden eine Jahressonderzahlung in entsprechender Anwendung des § 16 TVA-L BBiG (derzeit für 12 Monate Studienzeit: 95% aus 1.550 Euro = 1.472,50 Euro). Mit der Erhöhung des monatlichen Studienentgelts geht einher, dass die Jahressonderzahlung in entsprechender Anwendung des § 16 TVA-L BBiG ebenfalls ansteigt.
Als Mitarbeiter/in der Landesverwaltung können Sie für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz das kostengünstige „JobTicketBW“ beziehen. Dieses wird zudem mit einem monatlichen Betrag von bis zu 25 Euro vom Land bezuschusst.
Zulassungsvoraussetzungen / Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung um einen Studienplatz ist an die Justizvollzugseinrichtung des Landes Baden-Württemberg zu richten, bei der Sie tätig werden möchten. Die Justizvollzugseinrichtungen entscheiden über die Einstellung in eigener Zuständigkeit. Sie können sich gerne bei den Justizvollzugseinrichtungen vor Ort informieren. Bitte richten Sie deshalb auch Fragen direkt an die jeweilige Justizvollzugseinrichtung.
Bewerbungen für einen Studienbeginn zum 1. Oktober eines Jahres sind ab November des Vorjahres möglich. Bewerbungen sollten bis zum 31. Januar des Einstellungsjahres den Justizvollzugsanstalten vorliegen. Die jeweiligen ausbildenden Justizvollzugsanstalten werden jährlich im Herbst bekannt gegeben.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Homepage der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart.
Bewerber mit Fachhochschulreife haben bei Dualen Hochschulen einen Eignungstest zu absolvieren, dessen Ergebnis der Bewerbung beizufügen ist.
Der Bewerbung sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:
-
Lebenslauf mit Lichtbild,
-
Schulabschlusszeugnis bzw. Zeugnisse der letzten drei Schulhalbjahre,
-
Nachweise über eventuelle Praktika/ehrenamtliches Engagement bzw. Erfahrungen im sozialen Bereich.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Ministerium der Justiz und für Migration bei Frau Amtsrätin Franziska Sander, Telefon: 0711/279-2208 / Email: Franziska.Sander@jum.bwl.de.
Praktikumsangebote
Wir bieten unterschiedlichen Berufsgruppen die Möglichkeit, im Rahmen eines Studien- oder Berufspraktikums die Arbeit des Justizvollzuges und die berufsbezogenen Aufgabenstellungen und Einsatzmöglichkeiten kennen zu lernen.
Praktika können – abhängig von der Vollzugszuständigkeit und Anstaltsgröße –in unterschiedlichen Justizvollzugseinrichtungen und Bereichen absolviert werden:
Studienpraktikum/Praxissemester
• im Sozialdienst
• im psychologischen Dienst
Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung
• als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter
• als (Arbeits-)Erzieherin/(Arbeits-)Erzieher
Sonstige Praktika im Einzelfall
Das bieten wir Ihnen
Die Bezahlung richtet sich nach der Praktikumsform und ist bei einem Studienpraktikum in Höhe von bis zu 650 Euro monatlich und bei einem Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung von bis zu 1.850 Euro monatlich möglich.
So bewerben Sie sich
Für Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und zu aktuellen Praktikumsmöglichkeiten können Sie sich gerne an diejenige Justizvollzugseinrichtung wenden, bei der Sie gerne tätig werden möchten. Im Ministerium steht Ihnen bei Fragen folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Amtsrätin Franziska Sander
(0711) 279 - 2208
Franziska.Sander@jum.bwl.de
Ausbildungsstationen
Bereits während Ihrer juristischen Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, den Aufgabenbereich des Justizvollzuges und die juristischen Aufgabenstellungen kennen zu lernen.
Hierzu bieten wir Ihnen in den Justizvollzugsanstalten
Ausbildungsstationen während der praktischen Studienzeiten nach
• § 5 JAPrO sowie
• Wahlstationen während des Referendariats nach § 47 JAPrO an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Ausbildungsstationen nicht in jeder Justizvollzugsanstalt ständig und in größerer Anzahl zur Verfügung stehen. Eine rechtzeitige Bewerbung ist daher sinnvoll.
So bewerben Sie sich
Für Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und zu aktuellen Einsatzmöglichkeiten stehen Ihnen im Ministerium folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Leitender Ministerialrat Harald Egerer
(0711) 279 - 2320
Harald.Egerer@jum.bwl.de
Frau Oberregierungsrätin Ute Schäfer
(0711) 279 - 2322
Ute.Schaefer@jum.bwl.de