Fortbildung

Die richterliche Videovernehmung gem. § 58a Strafprozessordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Themenbereich

Strafrecht / Strafprozessrecht; Verhaltensorientierte Tagungen

Zielgruppe

Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Veranstaltungsinhalte

Die richterliche Videovernehmung im Ermittlungsverfahren (insbesondere von Kindern als Betroffene von sexualisierter oder körperlicher Gewalt) ist seit Jahren in der StPO festgelegt, wird in der Praxis aber oft nur punktuell und keineswegs konsequent genutzt. So sehr sie einerseits als effektive Opferschutzmaßnahme empfunden wird, so stellt sie andererseits die Justiz vor erhebliche fachliche und technische Herausforderungen. Insbesondere wenn – wie hier - ein Teil der Beweisaufnahme der Hauptverhandlung gleichsam als vorweggenommen erscheint, gilt es, bei der Anwendung der Vorschriften die Belange des Zeugenschutzes, die gerichtliche Aufklärungspflicht und die Rechte der Verfahrensbeteiligten in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. 

In dem Seminar sollen zunächst die rechtlichen Grundlagen der richterlichen Videovernehmung behandelt werden. Der Schwerpunkt liegt aber auf der praktischen Umsetzung. Dabei werden die Beteiligung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsgericht ebenso dargestellt wie die Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung.