Fortbildung

Kriminologie und interdisziplinäre Kompetenzen im Jugendstrafverfahren

Themenbereich

Strafrecht / Strafprozessrecht

Zielgruppe

Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte

Veranstaltungsinhalte

Durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind die Anforderungen an Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in § 37 JGG konkretisiert worden. Erforderlich sind demnach Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie.

Ziel der Tagung ist insbesondere die interdisziplinären Kenntnisse zu vertiefen.

Vorgesehen sind folgende Themen:

  • Strafreife und Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden
  • Kriminologie im Jugendstrafverfahren
  • Zwischen Erziehung und Strafe - was kann der Jugendstrafvollzug leisten?
  • Grundlagen der Sozialpädagogik und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Ambulante sozialpädagogische Angebote im Jugendstrafverfahren