Fortbildung

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Strafzumessungsrecht

Themenbereich

Strafrecht / Strafprozessrecht

Zielgruppe

Strafrichterinnen und Strafrichter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Amtsanwältinnen und Amtsanwälte

Veranstaltungsinhalte

In der Veranstaltung wird neben den allgemeinen Grundsätzen der Strafzumessung insbesondere auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den in diesem Bereich häufig auftretenden Mängeln in den Urteilsgründen eingegangen. Behandelt werden dabei vor allem Fragen der sogenannten bestimmenden Strafzumessungserwägungen, der Strafrahmenbestimmung, der Prüfung eines minder schweren Falles, der vertypten Strafmilderungsgründe, der §§ 21, 49 StGB bei Alkohol, des Doppelverwertungsverbots, des Prozessverhaltens, der Gesamtstrafenbildung, des Härteausgleichs, des Gesamtstrafübels, der Strafaussetzung zur Bewährung und des Fehlens von Strafmilderungsgründen.

Als Referent konnte Herr Richter am Bundesgerichtshof a.D. Holger Rothfuß gewonnen werden, der zwischen 1996 und 2015 als Richter am Bundesgerichtshof tätig war, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender des ersten Strafsenats am Bundesgerichtshof, und hierbei die Rechtsprechung entscheidend mitgeprägt hat. Er ist seit vielen Jahren als Referent und Dozent im Bereich Strafrecht tätig.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten auf der Tagung aktuelle Rechtsprechungsübersichten.