Themenbereich
Strafrecht / Strafprozessrecht
Zielgruppe
mit Jugendstrafsachen befasste Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Veranstaltungsinhalte
In der Veranstaltung sollen insbesondere folgende praxisrelevante Probleme behandelt werden:
- Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht (§ 105 JGG)
- Begründung einer Jugendstrafe (§§ 17, 18 JGG)
- schädliche Neigungen
- Schwere der Schuld
- Erziehungsgedanke für die Dauer der Strafe
- spezielle Strafzumessungsfragen
- Voraussetzungen des § 31 JGG (u. a. Einbeziehungsfragen, neue selbstständige Entscheidung)
- Anforderungen des § 32 JGG (u. a. mit der Schwerpunktproblematik)
Als Referent konnte Herr Richter am Bundesgerichtshof a. D. Holger Rothfuß gewonnen werden, der zwischen 1996 und 2015 als Richter am Bundesgerichtshof tätig war, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender des ersten Strafsenats am Bundesgerichtshof, und hierbei die Rechtsprechung entscheidend mitgeprägt hat. Er ist seit vielen Jahren als Referent und Dozent im Bereich Strafrecht tätig.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten auf der Tagung eine aktuelle Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.