Justiz:
Das Ministerium der Justiz und für Migration versteht es als seine Aufgabe, die richtigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Justiz ihrem Auftrag und ihren Aufgaben nachkommen kann. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verbesserung der personellen wie sachlichen Ausstattung und zunehmend der Ausbau moderner sowie bürger- und wirtschaftsnaher Dienstleistungsangebote der Justiz.
In dieser Legislaturperiode haben wir bereits rund 900 neue Stellen in der Justiz in Baden-Württemberg geschaffen: Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug.
Die digitale Justiz wird noch bürgerfreundlicher und bietet stetig mehr Dienstleistungen auch in elektronischer Form an. Wir haben die Zivilgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg flächendeckend mit der elektronischen Akte ausgerüstet. Die Fachgerichtsbarkeiten (Finanz-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) sind ebenfalls schon voll ausgestattet. Bei der Digitalisierung der Justiz ist Baden-Württemberg bundesweiter Spitzenreiter.
Dem neuen Cybercrime-Zentrum wird eine landesweite Strafverfolgungszuständigkeit bei (ermittlungs-) technisch besonders anspruchsvollen Verfahren des Cybercrime übertragen.
Die neu geschaffenen Commercial Courts in Stuttgart und Mannheim haben es in kurzer Zeit geschafft, für Unternehmen und Wirtschaft zur wichtigen Anlaufstelle bei Streitfragen zu werden.
Mit der Errichtung zusätzlicher Spruchkörper in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sollen daneben Verfahren - insbesondere im Infrastrukturbereich - beschleunigt werden, auch und gerade im Bereich des Ausbaus regenerativer Energieanlagen.
Den Justizvollzug stärken wir nicht nur mit zusätzlichem Personal, sondern auch mit neuen Haftplätzen – zum Beispiel in Rottweil, wo wir eines der modernsten Vollzugsprojekte in Europa umsetzen.
Das Ministerium der Justiz und für Migration hat in den vergangenen Jahren den Grundstein dafür gelegt, dass der Justizvollzug seinen Aufgaben und damit einer gelingenden Resozialisierung der Inhaftierten gerecht werden kann. Schwerpunkte bilden auch die Suizidprävention, die Umsetzung der Ergebnisse einer Expertenkommission zur medizinischen Betreuung sowie die Digitalisierung - insbesondere durch den Einsatz von Telemedizin und Dolmetschangeboten. Einen besonderen Arbeitsschwerpunkt bilden darüber hinaus verschiedene Maßnahmen zur Haftvermeidung, wie etwa „Schwitzen statt Sitzen.
Kriminalität begegnen Gesellschaft und Staat nicht nur im Großen, sondern vielen Bürgerinnen und Bürgern alltäglich im Kleinen. Mit einer flächendeckenden Ausdehnung des beschleunigten Verfahrens soll dieser Entwicklung in den kommenden Jahren Rechnung getragen und das Vertrauen in den Rechtstaat gestärkt werden. Täter sollen binnen weniger Tagen ihre Strafe erhalten.
Mit neuen Häusern des Jugendrechts im ganzen Land, in denen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt gemeinsam Hand in Hand vorgehen, soll darüber hinaus der zunehmenden Jugendkriminalität begegnet werden.
Im Ministerium der Justiz und für Migration haben wir eine Anlaufstelle Hassangriffe eingerichtet, an die sich alle von Anfeindungen betroffene Justizbeschäftigte wenden können.
In Zukunft ist in Baden-Württemberg das juristische Referendariat auch in Teilzeit möglich. Danach können Referendarinnen und Referendare, die ein Kind betreuen oder Angehörigen pflegen, den Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren.
Projekte der zweiten Halbzeit
Neue Perspektiven bei Recht und Justiz
Das Ministerium der Justiz und für Migration bringt ein Projekt auf den Weg, das in einem umfassenden Beteiligungsprozess von Öffentlichkeit und Beschäftigten ermitteln soll, wo Recht und Justiz heute stehen, was die berechtigten Erwartungen von Gesellschaft, Wirtschaft und Staatswesen an sie sind und mit welchen Ideen und Neuerungen sie auch in Zukunft ihren Funktionen und Aufgaben bestmöglich gerecht werden können. Hieraus werden Ideen und Maßnahmen entstehen, die Arbeitsschwerpunkte des Ministeriums sein sollen.
Digitalisierung vollenden
Justizministerium und Justizpraxis sind Vorreiter in Sachen Digitalisierung - nicht nur im Land, sondern auch im Bund. Mit einer weiteren Offensive sollen die bisherigen Maßnahmen gebündelt und vollends umgesetzt werden. Hierzu gehören neben der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gerichts- und Strafakte, die Modernisierung der Fachverfahren, der weitere Ausbau der digitalen Infrastruktur auch die umfassende Einführung elektronischer Ausbildungs- und Prüfungs-formate. Darüber hinaus sollen die neuen Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz in der Justiz genutzt werden. Hierzu sollen bereits pilotierte KI-Projekte in den Regel-betrieb überführt und weitere Anwendungs- und Einsatzmöglichkeiten entwickelt werden.
Staatsanwaltschaften stärken
Bei den Staatsanwaltschaften des Landes besteht nach wie vor ein Defizit bei der Personalausstattung. Gemäß der Koalitionsvereinbarung soll hier in kommenden Haushalten - wie schon bei den Gerichten - die Personalvollausstattung erreicht werden. Weitere Bedarfe werden in Umsetzung des Koalitionsvertrags zur vollständigen Errichtung des neuen Cybercrimezentrums, die Schaffung eines Stellenpools als zentrale Eingriffsreserve der Staatsanwaltschaften sowie zum flächendeckenden Einsatz und Ausbaus des beschleunigten Verfahrens und der Häuser des Jugendrechts entstehen.
Opferschutz ausbauen
Zur weiteren Intensivierung des Opferschutzes sieht der Koalitionsvertrag auf Betreiben der CDU-Landtagsfraktion die Einrichtung zentraler Losten für den Opfer-schutz in den Landgerichtsbezirken - wie mit den Fraktionen vereinbart bei den Staatsanwaltschaften - an. Nachdem die Verankerung im laufenden Doppelhaushalt nicht gelungen ist, soll das Projekt nunmehr in den kommenden Jahren umgesetzt werden.
Bauprojekte realisieren
Nach weiteren Raten zum Neubau der JVA Rottweil im laufenden Doppelhaushalt gilt es in den Folgehaushalten die neue Justizvollzugsanstalt vollends zu etatisieren und zu realisieren. Für den dringend benötigten Neubau eines Justizvollzugs-krankenhauses auf dem Gelände der JVA Stuttgart gilt es die Planung und daran anschließend den Bau weiter voranzubringen.
Migration:
Durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurden Land und Kommunen vor immense Herausforderungen gestellt. Seit Februar 2022 wurden im Land bis jetzt rund 180 000 Menschen aus der Ukraine in Baden-Württemberg aufgenommen. In einem Kraftakt wurden hierfür Unterbringungskapazitäten ausgebaut und neu geschaffen.
Neben den geflüchteten Menschen aus der Ukraine erreichen Baden-Württemberg auch so viele Asylsuchende, wie es seit der Migrationskrise in den Jahren 2015 und 2016 nicht mehr der Fall war. Im Jahr 2022 waren es rund 27.800 - bis Ende August waren es im Jahr 2023 21.000. Dies stellt enorme Anforderungen an das Unterbringungssystem von Land und Kommunen. Das Land hat seine Aufnahmekapazitäten hierzu kurzfristig auf mehr als 13.000 verdoppelt.
Angesichts der massiv gestiegenen Arbeitsbelastung der kommunalen Behörden im Migrationsbereich durch gestiegene Fallzahlen und immer komplexer werdender Regelungen entlastet das Land die Kommunen gezielt. Hierzu gehören finanzielle Unterstützungsleistungen ebenso wie Erleichterungen bei der Genehmigung neuer Unterbringungskapazitäten und die Digitalisierung der Migrationsverwaltung.
Die Arbeit des Sonderstabs Gefährliche Ausländer im Ministerium der Justiz und für Migration sowie in den Regierungspräsidien ist ein Erfolg. So konnten bislang fast 250 Fälle gelöst werden, gefährliche Ausländer in ihre Heimatländer abgeschoben und Wiedereinreisen verhindert werden. Dies trägt zur Sicherheit des Landes mit seinen Bürgerinnen und Bürgern bei und steigert die gesellschaftliche Akzeptanz zur weiteren Aufnahme geflüchteter Menschen.
Projekte der zweiten Halbzeit
Zentrale Ausländerbehörde zur Fachkräftezuwanderung schaffen
Der Fachkräftemangel ist eines der größten Probleme, mit dem die Unternehmen im Land zu kämpfen haben. Baden-Württemberg steht dabei in Konkurrenz mit anderen Ländern und starken Wirtschaftsregionen der Welt. Mit einer neuen zentralen Ausländerbehörde auf Landesebene sollen beschleunigte Verfahren zur Fachkräftezuwanderung durchgeführt werden. Unternehmen sollen hierdurch einen einheitlichen und spezialisierten Ansprechpartner erhalten, der sich sowohl um die aufenthaltsrechtlichen, als auch berufsanerkennungsrechtlichen Fragen kümmern wird.
Erstaufnahmesystem dauerhaft sichern
Das System der Aufnahme von Geflüchteten zwischen Land, Kreisen und Kommunen hat sich bewährt. Dennoch steht es vor vielfältigen Aufgaben: Vielfach stehen Unterbringungskapazitäten nur befristet zur Verfügung. Neue Liegenschaften sind schwer zu finden. Pläne zu neuen Einrichtungen der Erstaufnahme stoßen immer häufiger auf Widerstände und Ablehnung vor Ort. An diesen Punkten soll gezielt angesetzt werden, um das System der Erstaufnahme dauerhaft zu sichern.