Gerichte und Staatsanwaltschaften

Jugendkriminalität

Der Artikel befasst sich mit der aktuellen Entwicklung der Jugendkriminalität. Außerdem werden verschiedene Präventionsmaßnahmen der Justiz für junge Straftäter vorgestellt.

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Person mit Handschellen

Eindämmung der Jugendkriminalität

Für eine effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität ist die schnelle und konsequente staatliche Reaktion auf das kriminelle Verhalten junger Menschen („Die Strafe folgt auf dem Fuß“) ebenso ausschlaggebend wie das Bemühen, den jungen Straftätern rechtzeitig und zielgerichtet Chancen und Hilfsangebote für ein weiteres straffreies Leben zu eröffnen. Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg setzt deshalb auf eine Strategie nach der Formel „Grenzen setzen und Chancen bieten“.

I. Aktuelle Entwicklung

1. Zahl der verurteilten jungen Menschen

Ab Anfang der 1990er Jahre stiegen die Zahlen verurteilter junger Menschen in Baden-Württemberg ebenso wie bundesweit und in vielen anderen europäischen Staaten kontinuierlich an. Nach einigen Jahren der Stagnation gingen sie in den letzten Jahren – mit Ausnahmen in 2018, 2019 und 2023 – wieder zurück.

Im Jahr 2024 sank die Zahl der verurteilten 14- bis 17-Jährigen im Vergleich zum Vorjahr um 5,7% auf 2.696. Damit wurde ein neuer Tiefststand seit 1952 erreicht. Ein besonders starker Rückgang der Verurteilungen ist bei den Betäubungsmitteldelikten zu verzeichnen (-61,3%), was in erster Linie darauf zurückzuführen sein dürfte, dass Cannabis seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften am 1. April 2024 nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterfällt. Daneben ist aber auch die Zahl der wegen einfachen Diebstahls, Sachbeschädigung oder Betrugs und Untreue Verurteilten gesunken. Dagegen kam es in den Bereichen schwerer Diebstahl sowie Raub und Erpressung zu mehr Verurteilungen.

Bei den Heranwachsenden wurde im Jahr 2024 mit 5.417 Verurteilungen, was einem Rückgang um 8,2% gegenüber dem Vorjahr bedeutet, ebenfalls ein neuer Tiefstwert seit 1952 erreicht. Sinkende Verurteiltenzahlen sind allerdings nicht in allen Deliktsbereichen zu verzeichnen. Während vor allem Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten (höchstwahrscheinlich aus den bereits genannten Gründen), Diebstahls und Unterschlagung sowie Verkehrsstraftaten mit Trunkenheitszusammenhang zurückgingen, haben insbesondere solche wegen gefährlicher Körperverletzung, Raub und Erpressung sowie Sachbeschädigung zugenommen. Zudem kam es wieder zu mehr Verurteilungen wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Eine Tabelle mit allen Verurteiltenzahlen seit 1952 finden Sie auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg https://daten.statistik-bw.de/genesisonline//online?operation=table&code=24311_0005&bypass=true&levelindex=1&levelid=1765895640642#abreadcrumb.

2. Gewaltkriminalität

Unter dem Begriff „Gewaltkriminalität“ werden entsprechend der Definition in der Polizeilichen Kriminalstatistik verschiedene Delikte mit Gewaltbezug zusammengefasst, nämlich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, gefährliche sowie schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Verstümmelung weiblicher Genitalien, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Angriff auf den Luft- und Seeverkehr

Im Jahr 2024 lag der Anteil der Verurteilungen in diesem Bereich an allen Verurteilungen bei den Jugendlichen bei 26,2% und bei den Heranwachsenden bei 9,7%, während er bei den Erwachsenen lediglich 2,8% betrug. Bei den Heranwachsenden stieg die Verurteiltenzahl gegenüber dem Vorjahr erstmals seit 2019 wieder und zwar um 15,4%. Bei den Jugendlichen ist ein Anstieg um 9,0% auf den höchsten Wert im Zehnjahresvergleich zu verzeichnen.

3. Besonders auffällige junge Straftäterinnen und Straftäter (BajuS)

Delinquenz von Kindern und Jugendlichen ist in den meisten Fällen vorübergehend und episodenhaft. Das Austesten und Überschreiten von Grenzen und Risiken, auch in Form von strafbarem Verhalten, ist unter entwicklungspsychologischen Aspekten normal. Bei einigen jungen Menschen droht jedoch eine Verfestigung delinquenten Verhaltens. Dieser Personenkreis verdient besondere Aufmerksamkeit.

Hierzu wurde in Baden-Württemberg schon im Jahr 1999 im Rahmen einer Präventionsinitiative gegen die steigende Jugendkriminalität das Initiativprogramm „Jugendliche Intensivtäter“ ins Leben gerufen, das sich nach einhelliger Auffassung der Praxis bewährt hat. Ziel des Projekts ist es, durch eine enge und institutionalisierte Zusammenarbeit der mit der Jugendkriminalität befassten Stellen, also Staatsanwaltschaften, Polizei, Jugendämter, Schulen und ggfs. Ausländerbehörden, in einem frühen Stadium schnell und koordiniert auf intensive Delinquenz Jugendlicher zu reagieren.

In den Jahren 2022 / 2023 hat das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen das bisherige Intensivtäterprogramm untersucht und zu einem Gesamtprogramm für „Besonders auffällige junge Straftäterinnen und Straftäter“ (BajuS) weiterentwickelt. Künftig wird sich die Bewertung des delinquenten Handelns primär an qualitativen Parametern der Straftat orientieren und weniger an der Anzahl der begangenen Delikte. Dadurch rücken Kinder und Jugendliche, deren Verhalten sich von Anbeginn eher im Bereich der Gewaltkriminalität bewegt, früher in den Fokus.

Nähere Informationen zum Gesamtprogramm für „Besonders auffällige junge Straftäterinnen und Straftäter“ finden sich auf der Homepage des Innenministeriums Baden-Württemberg ttps://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neues-konzept-zum-umgang-mit-jungen-straftaetern.

II. Reaktion durch die Justiz

1. Sanktionspraxis

Im Jahr 2024 wurden von den baden-württembergischen Gerichten insgesamt 8.113 Jugendliche und Heranwachsende verurteilt.

Bei den Heranwachsenden wurde von den Gerichten in nahezu der Hälfte aller Fälle (44,27%) noch das Jugendstrafrecht angewendet, obwohl die Täter volljährig waren. Dabei fällt auf, dass die Jugendgerichte gerade bei Gewalttätigkeiten von Heranwachsenden besondere Zurückhaltung bei der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts üben, denn bei 86,32% aller Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden die heranwachsenden Straftäter im Jahr 2024 nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Bei den Verurteilungen nach Jugendstrafrecht – sowohl von Jugendlichen als auch von Heranwachsenden – (5.094) wurden in 20,9% der Fälle Jugendstrafen ausgesprochen. Dabei wurde bei etwas weniger als der Hälfte (48,0%) die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, was den niedrigsten Wert im Zehnjahresvergleich darstellt.

2. Dauer der Verfahren

Gerade bei jungen Menschen sollten Sanktionen möglichst in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Regelverstoß ergriffen werden, weshalb die staatliche Reaktion der Tat auf den Fuß folgen sollte. Die baden-württembergischen Staatsanwaltschaften und Gerichte achten daher besonders darauf, die Verfahrenslaufzeiten in Jugendstrafsachen zu beschleunigen. en und Gerichte achten daher besonders darauf, die Verfahrenslaufzeiten in Jugendstrafsachen zu beschleunigen.

Die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Jugendstrafverfahren von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bei der Einleitungsbehörde bis zur Erledigung durch die Staatsanwaltschaft betrug im Jahr 2024 3,6 Monate (2023: 3,4 Monate). Vom Tag des Eingangs der Sache bei der Staatsanwaltschaft bis zur Erledigung bei der Staatsanwaltschaft betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer in Jugendstrafverfahren im Jahr 2024 1,6 Monate (2023: 1,6 Monate).

Im Jahr 2024 waren die Verfahren beim Jugendrichter regelmäßig nach 3,2 Monaten (2023: 3,0 Monate) abgeschlossen, beim Jugendschöffengericht nach 4,1 Monaten (2023: 4,2 Monate). Bei der Großen Jugendkammer (Landgericht I. Instanz) war ein Jugendstrafverfahren in Baden-Württemberg nach durchschnittlich 5,2 Monaten (2023: 5,8 Monate) abgeschlossen.

III. Projekte, die Chancen eröffnen

In Baden-Württemberg werden bereits seit vielen Jahren Präventionsprogramme in allen Justizbereichen, also im Ermittlungs- und Strafverfahren ebenso wie im Strafvollzug betrieben und fortentwickelt. Mit ihnen sollen weitere Straftaten verhindert und die Wiedereingliederung der straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden durch gezielte Hilfestellungen sämtlicher in einem Jugendstrafverfahren beteiligter Institutionen erleichtert werden.