Für jeden Ort in Baden-Württemberg und im gesamten Bundesgebiet können Sie das zuständige Gericht und die zuständige Staatsanwaltschaft ermitteln.
Die dieser Auskunft zugrunde liegende Orts- und Gerichtsdatei kann auch erworben werden. Über die Bezugsbedingungen geben wir gerne Auskunft
(E-Mail: poststelle@jum.bwl.de)
Das früher auf über 650 Grundbuchämter verstreute Grundbuchwesen wurde bis zum Jahr 2017 in 13 zentralen Grundbuchstellen gebündelt. Hier finden Sie die aktuell zuständigen grundbuchführenden Amtsgerichte.