Es sind, möglichst zum 1. September 2026, sechs Stellen einer Notarassessorin oder eines Notarassessors im notariellen Anwärterdienst des Landes Baden-Württemberg zu besetzen.
Gesucht werden Volljuristinnen und Volljuristen oder Bewerberinnen und Bewerber mit Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars, die sich für die Tätigkeit einer Notarin oder eines Notars zur hauptberuflichen Amtsausübung in Baden-Württemberg interessieren und die für den notariellen Anwärterdienst und für die spätere Bewerbung um eine Notarstelle nötige Flexibilität mitbringen.
Bewerbungsvoraussetzungen sind überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, nachgewiesen durch den Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung mit im Regelfall mindestens neun Punkten oder einem vergleichbaren Abschluss der Notarprüfung. Bereits vorhandene Erfahrungen im notariellen Tätigkeitsbereich begrüßen wir ebenso wie sonstige Zusatzqualifikationen. Die Auswahl erfolgt nach der persönlichen und fachlichen Eignung unter besonderer Berücksichtigung der Leistungen in der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BNotO).
Eine Bewerbung ist – sofern die Zweite juristische Staatsprüfung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht bestanden wurde (d.h. nicht im Fall eines Verbesserungsversuchs) – bereits nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Klausuren der Zweiten juristischen Staatsprüfung möglich. Es genügt in diesem Fall, wenn die Zweite juristische Staatsprüfung bis einschließlich 29. April 2026 abgeschlossen wird.
Von unseren Notarassessorinnen und Notarassessoren erwarten wir neben einem ausgeprägten Interesse am Notarberuf Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Flexibilität sowie das erforderliche Verständnis für soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Nach ihrer Ernennung zur Notarassessorin bzw. zum Notarassessor werden die Bewerberinnen und Bewerber durch Ableistung eines mindestens dreijährigen Anwärterdienstes auf das Amt des Notars vorbereitet (vgl. § 5a Satz 1 BNotO). Während des Anwärterdienstes werden die Notarassessorinnen und Notarassessoren Notarinnen und Notaren zugewiesen und gewinnen praktische Erfahrungen durch dortige Mitarbeit sowie durch die Übernahme von Notarvertretungen, Notariatsverwaltungen und Notariatsabwicklungen.
Notarassessorinnen und Notarassessoren sind verpflichtet, an Unterrichts- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die im Rahmen des Anwärterdienstes durch die Notarkammer organisiert oder vermittelt werden. Zudem sind sie verpflichtet, die theoretischen Ausbildungsinhalte zusätzlich im Rahmen selbstständigen Studiums und eigener Fortbildung zu vertiefen.
Für die Dauer des Anwärterdienstes stehen Notarassessorinnen und Notar-assessoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land und zur Notarkammer. Die Notarassessorin bzw. der Notarassessor hat dieselben allgemeinen Amtspflichten wie eine Notarin bzw. ein Notar. Nach Absolvierung des Anwärterdienstes können sich Notarassessorinnen und Notarassessoren auf freiwerdende oder neugeschaffene Notarstellen in Baden-Württemberg bewerben.
Notarassessorinnen und Notarassessoren haben die Möglichkeit, die Tätigkeit im Anwärterdienst zur Betreuung minderjähriger Kinder in Teilzeit auszuüben. Notarassessorinnen und Notarassessoren ist zudem Elternzeit nach Maßgabe der für Richter auf Probe in Baden-Württemberg jeweils geltenden Maßstäbe zu gewähren. Die näheren Einzelheiten der Ausbildung können Sie der Verordnung des Justizministeriums zur Regelung von Angelegenheiten auf dem Gebiet des Notarwesens (Notarverordnung Baden-Württemberg - NotarVO) vom 18. September 2017 (GBl. 2017, S. 511), die zuletzt durch Verordnung vom 30. Mai 2023 (GBl. 2023, S. 190) geändert wurde, entnehmen.
Die Auswahl nimmt das Justizministerium nach Anhörung der Notarkammer Baden-Württemberg vor. Das Nähere zum Bewerbungsverfahren können Sie Nummer 1 der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Ausführung der Bundesnotarordnung und über die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (VwV Notarwesen) vom 21. September 2017 (Die Justiz 2017, S. 357), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2023 (Die Justiz 2023, S. 406) geändert wurde, entnehmen.
Notarassessorinnen und Notarassessoren erhalten durch die Notarkammer Baden-Württemberg gemäß § 7 Absatz 4 Satz 3 BNotO Bezüge, die denen eines Richters auf Probe anzugleichen sind. Das Nähere regeln die Richtlinien der Notarkammer Baden-Württemberg für die Besoldung der Notarassessorinnen und Notarassessoren und die Erstattung der von der Notarkammer gewährten Bezüge vom 5. Dezember 2016 (Die Justiz 2017, S. 9), zuletzt neu gefasst durch Beschluss vom 17. Juni 2023 (Die Justiz 2024, S. 32) und in Kraft getreten am 1. Januar 2024 (Die Justiz 2024, S. 73). Notarassessorinnen und Notarassessoren sind Pflichtmitglieder im Notarversorgungswerk Baden-Württemberg.
Bewerbungen sind in Schriftform oder elektronischer Form (§ 3a Absatz 2 LVwVfG) innerhalb der Bewerbungsfrist – insoweit handelt es sich um eine Ausschlussfrist – an das
Ministerium der Justiz und für Migration Schillerplatz 4 70173 Stuttgart
zu richten.
Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Landesdienst sind auf dem Dienstweg bei dem Ministerium der Justiz und für Migration einzureichen; die Bewerbung kann in diesem Fall auch über das Landesverwaltungsnetz eingereicht werden. Über die Wahrung der Bewerbungsfrist entscheidet der Eingang bei der Stelle, die die unmittelbare Dienstaufsicht über die Bewerberin oder den Bewerber führt.
Bewerbungen anderer Personen sind unmittelbar bei dem Ministerium der Justiz und für Migration einzureichen. Über die Wahrung der Bewerbungsfrist entscheidet der Eingang bei dem Ministerium der Justiz und für Migration.
Um formale Bewerbungsmängel zu vermeiden, wird empfohlen, für Bewerbungen das auf dieser Homepage zum Abruf bereitgestellte Formular für Bewerbungen um Stellen im notariellen Anwärterdienst zu verwenden. Dieses deckt die nachfolgend abzugebenden Erklärungen vollumfänglich ab.
Darüber hinaus wird empfohlen, schriftliche Bewerbungen per Einwurf-Einschreiben zu versenden, damit ihr rechtzeitiger Eingang notwendigenfalls glaubhaft gemacht werden kann.
Bei einer Übermittlung in Papierform soll die Bewerbung nebst Anlagen als Loseblattsammlung eingereicht werden; Bewerbungsmappen und Ähnliches sollen nicht verwendet werden.
Bezugnahmen auf früher abgegebene Bewerbungen sind unzulässig.
Die Bewerbung soll Folgendes beinhalten:
Folgende Anlagen sollen der Bewerbung beigefügt werden:
Mit Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen eine Einstellung in den Anwärterdienst als möglich erscheinen lassen, wird ein Vorstellungsgespräch unter Beteiligung des Justizministeriums sowie der Notarkammer geführt. Die Vorstellungsgespräche werden am 30. April 2026 und am 4. Mai 2026 stattfinden.
Wenn die Notarkammer Bewerberinnen oder Bewerber nach Prüfung der Bewerbungen und der durchgeführten Vorstellungsgespräche für die Einstellung in den Anwärterdienst geeignet hält, kann sie diese auffordern, ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis darüber beizubringen, ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die einer Eignung für die notarielle Amtstätigkeit entgegenstehen oder in der Zukunft entgegenstehen können oder ob eine Dienstunfähigkeit zu erwarten ist.
Es wird um Beachtung gebeten, dass Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden können.
Bei weiteren Fragen zum notariellen Anwärterdienst und zur notariellen Tätigkeit können Sie sich an die Notarkammer Baden-Württemberg wenden:
Notarkammer Baden-Württemberg Friedrichstraße 9A 70174 Stuttgart Tel.: 0711 - 305 877 0 E-Mail: info@notarkammer-bw.de Herr Notarassessor Dr. Markus Baschnagel, Tel. 0711 – 305 877 0
Bei Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren steht Ihnen das Justizministerium für Rückfragen zur Verfügung:
Ministerium der Justiz und für Migration Schillerplatz 4 70173 Stuttgart 0711 – 33501 0 E-Mail: poststelle@jum.bwl.de Frau Staatsanwältin Elisa Graf, Tel: 0711 - 33501 634 |
Bewerbungsfrist: 08.04.2026
