Publikation

Kurzinformation zu Betreuung und Vorsorgevollmacht (deutsch)

Unfälle, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass eine erwachsene Person wichtige Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Eheleute und eingetragene Lebenspartner können einander nur unter bestimmten Voraussetzungen und maximal sechs Monate in Angelegenheiten der Gesundheitssorge vertreten. Kinder und sonstige Verwandte haben überhaupt kein gesetzliches Vertretungsrecht. Damit Ihre Interessen im Falle des Falles gewahrt bleiben und Ihre Angelegenheiten geregelt werden können, sieht das Recht verschiedene Möglichkeiten vor.

Herausgeber: Ministerium der Justiz und für Migration
Publikationsart: Flyer