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Ausbildung

Gesetzestexte

Die Justiz des Landes Baden-Württemberg bietet vielfältige und interessante Ausbildungs- und Studienplätze in den verschiedensten Funktions- und Fachbereichen. Hierbei wechseln sich fachtheoretische Lehrgänge und Praxisstationen bedarfsgerecht ab und gewährleisten eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis.

Wir bieten folgende justizinterne Ausbildungs- und Studiengänge an:

Berufliches Ziel Voraussetzung  Dauer
Diplom-Rechtspfleger/in (FH) Abitur oder Fachhochschulreife 3 Jahre
Justizfachangestellte/r Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand 2,5 Jahre
Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) Abitur oder Fachhochschulreife 3 Jahre
Beamtin/ Beamter im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss 2 Jahre
Beamtin/ Beamter im Werkdienst im Justizvollzug Handwerksmeister oder
staatlich geprüfter
Techniker
18 Monate
Beamtin/ Beamter im mittleren Verwaltungsdienst im Justizvollzug Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
oder Realschulabschluss
2 Jahre
Justizwachtmeister/in mittlerer Justizdienst Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung 18 Monate
Bachelor of Arts - Studiengang Soziale Dienste in der Justiz Abitur oder
fachgebundene Hochschulreife
3 Jahre

Eine bürgernahe, moderne und leistungsfähige Justiz erfordert gut ausgebildete, leistungsbereite und kreative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Diese stellen das wichtigste Kapital der Justiz dar, weshalb einer guten Ausbildung ein hoher Stellenwert zukommt.

Nach erfolgreichem Abschluss einer justizinternen Ausbildung werden leistungsstarke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich gefördert.

Maßgeschneiderte Qualifizierungsprogramme und Aufstiegsmöglichkeiten sind in der baden-württembergischen Justiz keine Fremdwörter!