Informationen und Zahlen zur Migration in Baden-Württemberg
Allgemeines:
In Zusammenhang mit dem Zugang von Flüchtlingen nach Baden-Württemberg sind nachfolgend einige wichtige Datenquellen zum Zugangsgeschehen sowie zu den Strukturen der Erstunterbringung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg dargestellt.
In Baden-Württemberg besteht nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ein dreistufiges Aufnahmesystem für Geflüchtete. In der Erstaufnahme werden die ankommenden Personen registriert und in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht (Stufe 1.). Danach erfolgt die Verteilung in die vorläufige Unterbringung bei den unteren Aufnahmebehörden der Landratsämter bzw. der Bürgermeisterämter der Stadtkreise nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Stadt- und Landkreises an der Bevölkerung des Landes errechnet (Stufe 2.). Nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung (regelmäßig nach Abschluss des Asylverfahrens und spätestens nach 24 Monaten) erfolgt die Verteilung in die kommunale Anschlussunterbringung bei den Städten und Gemeinden (Stufe 3.).