Ansprechpersonen bei den Regierungspräsidien
Die Ombudsperson ist neutral, unabhängig von Weisungen und entscheidet selbst über die Befassung mit Einzelfällen. Sie handelt hierbei informell und koordinierend. Die Ombudsperson ist ausschließlich beratend tätig und hat weder eine behördliche Entscheidungskompetenz noch eine Weisungsbefugnis gegenüber Behörden oder ehrenamtlichen Helfern.
Die Arbeit der Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme wird in den einzelnen Regierungsbezirken durch eine Ansprechperson unterstützt.
Ihre Kontaktmöglichkeiten zu den ehrenamtlichen Ansprechpersonen der Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme bei den jeweiligen Regierungspräsidien: