Erwerbsmigration

Fachkräfteeinwanderung

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Einreise und Aufenthalt in Deutschland

Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein nationales Visum. Dieses ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat zu beantragen. Nach der Einreise ist rechtzeitig vor Ablauf des nationalen Visums die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

Alternativ zum regulären Visumverfahren können Personen, die zum Zweck der Beschäftigung oder Ausbildung ins Bundesgebiet einreisen möchten, in vielen Fällen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, hat der Bundesgesetzgeber die Möglichkeiten der Erwerbszuwanderung für beruflich Qualifizierte bereits deutlich ausgeweitet und den zuvor schon liberalen Zuzugsmöglichkeiten für Hochqualifizierte angeglichen. Durch das am 16. August 2023 verkündete Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie die zugehörige Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung werden diese Zuwanderungsmöglichkeiten noch einmal deutlich erweitert.

Zukünftig beruht die Erwerbsmigration auf drei grundlegenden Säulen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potentialsäule. Die Änderungen innerhalb der Fachkräftesäule sind am 18. November 2023 in Kraft getreten. Am 1. März 2024 folgte das Inkrafttreten der Regelungen innerhalb der Erfahrungssäule. Zum 1. Juni 2024 sind zum Abschluss die Neuregelungen in der Potentialsäule, deren Kern die Einführung der sog. Chancenkarte bildet, in Kraft getreten.

Daneben werden u.a. mit der kurzzeitigen, kontingentierten Beschäftigung auch neue Zugangswege für Personen aus Drittstaaten geschaffen, die über keine formale Qualifikation verfügen.

Weiterführende Links:

Webinar zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderungmake-it-in-germany.comFAQs des Bundesministeriums des Innern und für HeimatLink zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Rechtliches zu Einreise, Arbeitsmarktzugang und AbsicherungLink zur Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen