Die vertiefte Prüfung hat ergeben, dass das Grundstück im Gewerbepark Breisgau grundsätzlich für die Zwecke der Erstaufnahme geeignet ist. Das Land, der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als untere Aufnahmebehörde und der Gewerbepark Breisgau haben im Juni 2025 eine gemeinsame Vereinbarung zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung im Gewerbepark Breisgau unterzeichnet.
Im nächsten Schritt folgt der Start der konkreten Umsetzungsplanung der Erstaufnahmeeinrichtung. Land, Landkreis und Gewerbepark Breisgau ist es dabei wichtig, vor Ort eine möglichst hohe Akzeptanz für die neue Einrichtung herzustellen. Deshalb wurde von Beginn an und wird nun auch im Planungsprozess auf Transparenz gesetzt und alle relevanten Beteiligten vor Ort aktiv miteinbezogen. Dazu werden in Abstimmung mit dem Landkreis und dem Gewerbepark Breisgau bewährte Formate der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung genutzt. Nähere Informationen veröffentlicht die Servicestelle auf deren Webseite.
Fakten
- Kapazität: 950 Personen
- Status: In Umsetzung
- Geplante Inbetriebnahme: unbekannt