Maskottchen Toni
Maskottchen Toni

Das Ministerium der Justiz und für Migration setzt sich im Rahmen des landesweiten Projekts „Familienfreundliche Vollzugsgestaltung“ dafür ein, die Rechte und das Wohl der Kinder inhaftierter Eltern zu wahren. Hierbei kommen wir den Anforderungen nach, welche sich für den Justizvollzug unter anderem aus den UN-Kinderrechtskonventionen sowie den Empfehlungen des Ministerkomitees zu Kindern Inhaftierter ergeben. Diese Grundlagen wurden geschaffen, um die Kinder von Inhaftierten bestmöglich zu schützen und zu unterstützen. Der Justizvollzug soll daher möglichst familienfreundlich ausgerichtet sein, um die negativen Einflüsse der Besuchskontakte auf die betroffenen Kinder so gering wie möglich zu halten. Hierzu zählt besonders auch eine kindgerechte Atmosphäre beim Wahrnehmen von Besuchen des inhaftierten Elternteils. Bereits im letzten Jahr wurden dafür landesweit Besuchsräume kindgerecht umgestaltet.

Das Projekt „Familienfreundliche Vollzugsgestaltung“ soll dazu beitragen, den Kontakt zwischen inhaftierten Eltern und ihren Kindern zu erleichtern und dabei eine kindgerechte Umgebung zu schaffen, die den Bedürfnissen der Familien gerecht wird. Um dies umsetzen zu können, wurden Stellenanteile im Sozialdienst für die sogenannten Kinder- und Familienbeauftragen freigegeben. Diese bieten auch Behandlungs- und Besuchsangebote für inhaftierte Eltern an. Sie tragen dadurch dazu bei, Inhaftierte in ihrer Elternrolle zu stärken und dieser auch während der Haft nachkommen zu können sowie nach der Haftentlassung eine gelingende Eltern-Kind-Beziehung leben zu können. Des Weiteren fungieren die Kinder- und Familienbeauftragten innerhalb der Vollzugsanstalten als Ansprechpartner und Multiplikatoren für dieses Thema.

Als Symbol für das Projekt steht unser Maskottchen „Toni“, welches dazu dienen, soll, Kindern von Inhaftierten die Besuche zu erleichtern und eventuelle Ängste abzubauen. Das Maskottchen ist unter anderem in den kinderfreundlichen Besuchsräumen zu sehen, als Plüschtier erhältlich sowie auf Bechern und Flyern abgedruckt. Durch diesen Wiedererkennungswert soll den Kindern etwas an die Hand gegeben werden, was eine positive Verknüpfung mit den Besuchskontakten erzeugt sowie ein verbindendes Element zum Inhaftierten Elternteil in der Zeit bis zum nächsten Besuch bietet. Der Einsatz von „Toni“ dient zudem einer spielerischen Unterstützung für eine kindgerechte Zugangskontrolle in den Vollzugsanstalten.