Das Programm „Rechtsstaat macht Schule“ ist aus dem ressortübergreifenden Arbeitsprogramms der Landesregierung für den Gesellschaftlichen Zusammenhalt entstanden. Es wird vom Ministerium der Justiz und für Migration gemeinsam mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport umgesetzt.
Das Projekt ist ein - flexibel einsetzbares - Angebot für den Schulunterricht an. Polizistinnen und Polizisten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte engagieren sich auf freiwilliger Basis im Programm als Dozierende und besuchen Schulklassen, die sich für das Projekt interessieren. Das Unterrichtsmaterial (Schülerhefte, Leitfäden für die Dozierenden und Lehrkräfte) wird von uns zur Verfügung gestellt.
Der Unterricht ist auf eine Zeit von 6 Schulstunden (3 Doppelstunden) angelegt. Die drei Doppelstunden können auf mehrere Tage verteilt oder an einem Projekttag durchgeführt werden.
Eine fachübergreifende Ausrichtung ist möglich, da das Projekt Inhalte des Gemeinschaftskundeunterrichts behandelt und methodisch etwa im Bereich des Prozessplanspiels auf Aspekte der Argumentationstechnik und freien Rede eingeht.
Das Projekt baut auf einem Fallbeispiel auf, das sich als roter Faden durch alle Unterrichtseinheiten zieht. In der ersten Doppelstunde stellt die Dozentin oder der Dozent der Polizei anhand des Fallbeispiels die Arbeit der Polizei vor. Die Vorstellung endet mit der Übergabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft. Die Unterrichtseinheiten der zweiten Doppelstunde übernimmt die Dozentin oder der Dozent der Justiz und stellt die Arbeit der Justiz vor, wobei erneut das Fallbeispiel im Mittelpunkt steht. Außerdem wird auf den Ablauf des Strafverfahrens eingegangen, um auf das in der dritten Doppelstunde durchzuführende Prozessplanspiel hinzuführen.
Bei dem Planspiel übernehmen die Schüler verschiedene Rollen im Strafprozess und bereiten für ihre Rolle die simulierte Gerichtsverhandlung vor. Inhaltlich wird auch hier das Fallbeispiel behandelt.
Das Programm richtet sich an Schulklassen der Sekundarstufe I aller weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. Die Auswahl, in welcher Klassenstufe und für welche Klasse/n das Programm umgesetzt werden soll, bleibt den Schulen überlassen. Wählt eine Schule mehrere Klassen (z.B. alle Klassen einer Klassenstufe) aus, wird bei ausreichenden Kapazitäten an Dozierenden das Programm für jede Klasse gesondert durchgeführt. Die Jahrgangsstufen 8 und 9 erscheinen für das Programm besonders geeignet.
Der Unterricht findet an den Schulen in deren Räumlichkeiten statt. Spezielle technische Hilfsmittel werden zur Umsetzung nicht benötigt. Das Unterrichtsmaterial wird von uns gestellt.
Den Schulen wird eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner vor Ort bei dem Landgericht zur Verfügung gestellt, in dessen Bezirk sich die Schule befindet (zur Ansprechpartnerliste). An diese Person können die Schulen ihre Anfragen zur Teilnahme am Programm richten. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner übernehmen bei Eingang einer Anfrage die Abstimmung mit den einzusetzenden Dozierenden und die weitere Koordination.
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in dem Programm als Dozierende mitwirken möchten, können sich unmittelbar bei dem Ansprechpartner an demjenigen Landgericht anmelden, in dessen Bezirk sie im Programm tätig werden möchten. Die Anmeldung sollte schriftlich oder elektronisch unter Verwendung des hierzu bereitgestellten Anmeldeformulars für Dozierende erfolgen
Polizistinnen und Polizisten melden sich bei dem Ansprechpartner des für sie zuständigen örtlichen Polizeipräsidiums an.
Wir freuen uns über Ihre Ideen und Anregungen. Auch Kritik ist ausdrücklich erwünscht. Sie fördert die Fortentwicklung des Programms. Wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner bei den Landgerichten oder an das Ministerium der Justiz und für Migration (E-Mail: rechtsstaatmachtschule@jum.bwl.de).
Sofern Sie mit einer Schulklasse am Projekt teilgenommen haben, können Sie uns Rückmeldungen zum konkreten Unterricht mit dem hier abrufbaren Evaluierungsbogen für den Rechtsstaatsunterricht geben. Wir danken Ihnen sehr für Ihre Mühe!
Es gibt ein detailliertes Informationsblatt (nach Stichworten), in dem Sie vermutlich fündig werden. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (zur Ansprechpartnerliste) für das Projekt bei den Landgerichten oder per E-Mail an E-Mail: rechtsstaatmachtschule@jum.bwl.de.