Es sind, möglichst zum 1. März 2025, vier Stellen einer Notarassessorin oder eines Notarassessors im notariellen Anwärterdienst des Landes Baden-Württemberg zu besetzen.
Gesucht werden Volljuristinnen und Volljuristen oder Bewerberinnen und Bewerber mit Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars, die sich für die Tätigkeit einer Notarin oder eines Notars zur hauptberuflichen Amtsausübung in Baden-Württemberg interessieren und die für den notariellen Anwärterdienst und für die spätere Bewerbung um eine Notarstelle nötige Flexibilität mitbringen.
Bewerbungsvoraussetzungen sind überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, nachgewiesen durch den Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung mit im Regelfall mindestens neun Punkten oder einem vergleichbaren Abschluss der Notarprüfung. Bereits vorhandene Erfahrungen im notariellen Tätigkeitsbereich begrüßen wir ebenso wie sonstige Zusatzqualifikationen. Die Auswahl erfolgt nach der persönlichen und fachlichen Eignung unter besonderer Berücksichtigung der Leistungen in der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BNotO).
Eine Bewerbung ist – sofern die Zweite juristische Staatsprüfung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht bestanden wurde (d.h. nicht im Fall eines Verbesserungsversuchs) – bereits nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Klausuren der Zweiten juristischen Staatsprüfung möglich. Es genügt in diesem Fall, wenn die Zweite juristische Staatsprüfung bis einschließlich 8. November 2024 abgeschlossen wird.
Von unseren Notarassessorinnen und Notarassessoren erwarten wir neben einem ausgeprägten Interesse am Notarberuf Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Flexibilität sowie das erforderliche Verständnis für soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Nach ihrer Ernennung zur Notarassessorin bzw. zum Notarassessor werden die Bewerberinnen und Bewerber durch Ableistung eines mindestens dreijährigen Anwärterdienstes auf das Amt des Notars vorbereitet (vgl. § 5a Satz 1 BNotO). Während des Anwärterdienstes werden die Notarassessorinnen und Notarassessoren Notarinnen und Notaren zugewiesen und gewinnen praktische Erfahrungen durch dortige Mitarbeit sowie durch die Übernahme von Notarvertretungen, Notariatsverwaltungen und Notariatsabwicklungen.
Notarassessorinnen und Notarassessoren sind verpflichtet, an Unterrichts- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die im Rahmen des Anwärterdienstes durch die Notarkammer organisiert oder vermittelt werden. Zudem sind sie verpflichtet, die theoretischen Ausbildungsinhalte zusätzlich im Rahmen selbstständigen Studiums und eigener Fortbildung zu vertiefen.
Für die Dauer des Anwärterdienstes stehen Notarassessorinnen und Notarassessoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land und zur Notarkammer. Die Notarassessorin bzw. der Notarassessor hat dieselben allgemeinen Amtspflichten wie eine Notarin bzw. ein Notar. Nach Absolvierung des Anwärterdienstes können sich Notarassessorinnen und Notarassessoren auf freiwerdende oder neugeschaffene Notarstellen in Baden-Württemberg bewerben.
Notarassessorinnen und Notarassessoren haben die Möglichkeit, die Tätigkeit im Anwärterdienst zur Betreuung minderjähriger Kinder in Teilzeit auszuüben. Die näheren Einzelheiten der Ausbildung können Sie der Verordnung des Justizministeriums zur Regelung von Angelegenheiten auf dem Gebiet des Notarwesens (Notarverordnung Baden-Württemberg - NotarVO) vom 18. September 2017 (GBl. 2017, S. 511), die zuletzt durch Verordnung vom 30. Mai 2023 (GBl. 2023, S. 190) geändert wurde, entnehmen.
Die Auswahl nimmt das Justizministerium nach Anhörung der Notarkammer Baden-Württemberg vor. Das Nähere zum Bewerbungsverfahren können Sie Nummer 1 der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Ausführung der Bundesnotarordnung und über die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (VwV Notarwesen) vom 21. September 2017 (Die Justiz 2017, S. 357), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2023 (Die Justiz 2023, S. 406) geändert wurde, entnehmen.
Notarassessorinnen und Notarassessoren erhalten durch die Notarkammer Baden-Württemberg gemäß § 7 Absatz 4 Satz 3 BNotO Bezüge, die denen eines Richters auf Probe anzugleichen sind. Das Nähere regeln die Richtlinien der Notarkammer Baden-Württemberg für die Besoldung der Notarassessorinnen und Notarassessoren und die Erstattung der von der Notarkammer gewährten Bezüge vom 5. Dezember 2016 (Die Justiz 2017, S. 9), zuletzt neu gefasst durch Beschluss vom 17. Juni 2023 (Die Justiz 2024, S. 32) und in Kraft getreten am 1. Januar 2024 (Die Justiz 2024, S. 73). Notarassessorinnen und Notarassessoren sind Pflichtmitglieder im Notarversorgungswerk Baden-Württemberg.
Bewerbungen sind in Schriftform oder elektronischer Form (§ 3a Absatz 2 LVwVfG) innerhalb der Bewerbungsfrist – insoweit handelt es sich um eine Ausschlussfrist – an das
Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
zu richten.
Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Landesdienst sind auf dem Dienstweg bei dem Ministerium der Justiz und für Migration einzureichen; die Bewerbung kann in diesem Fall auch über das Landesverwaltungsnetz eingereicht werden. Über die Wahrung der Bewerbungsfrist entscheidet der Eingang bei der Stelle, die die unmittelbare Dienstaufsicht über die Bewerberin oder den Bewerber führt.
Bewerbungen anderer Personen sind unmittelbar bei dem Ministerium der Justiz und für Migration einzureichen. Über die Wahrung der Bewerbungsfrist entscheidet der Eingang bei dem Ministerium der Justiz und für Migration.
Um formale Bewerbungsmängel zu vermeiden, wird empfohlen, für Bewerbungen das auf dieser Homepage zum Abruf bereitgestellte Formular für Bewerbungen um Stellen im notariellen Anwärterdienst zu verwenden. Dieses deckt die nachfolgend abzugebenden Erklärungen vollumfänglich ab.
Darüber hinaus wird empfohlen, schriftliche Bewerbungen per Einwurf-Einschreiben zu versenden, damit ihr rechtzeitiger Eingang notwendigenfalls glaubhaft gemacht werden kann.
Bei einer Übermittlung in Papierform soll die Bewerbung nebst Anlagen als Loseblattsammlung eingereicht werden; Bewerbungsmappen und Ähnliches sollen nicht verwendet werden.
Bezugnahmen auf früher abgegebene Bewerbungen sind unzulässig.
Die Bewerbung soll Folgendes beinhalten:
- Name, gegebenenfalls Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die vollständige Anschrift des Hauptwohnsitzes, eine Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse, die auch zur Kommunikation im Zuge des weiteren Bewerbungsverfahrens verwendet werden können,
- eine Erklärung darüber, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung bezieht,
- eine Erklärung darüber, auf welche Weise die Befähigung zum Richteramt oder für die Laufbahn des Bezirksnotars erlangt worden ist,
- Angaben darüber, welche Tätigkeiten seit der Erlangung der Befähigung zum Richteramt oder für die Laufbahn des Bezirksnotars ausgeübt worden sind,
- Angaben darüber, ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die einer Eignung für die notarielle Amtstätigkeit entgegenstehen oder in der Zukunft entgegenstehen können, sowie eine Erklärung darüber, ob das Einverständnis zu einer ärztlichen oder amtsärztlichen Untersuchung erteilt wird,
- gegebenenfalls Angaben darüber, ob eine Schwerbehinderung besteht, sowie gegebenenfalls über Art und Ausmaß der Behinderung und die konkreten Auswirkungen auf die notarielle Berufstätigkeit,
- eine Erklärung darüber, ob gegen die Bewerberin oder den Bewerber Strafen, Disziplinarmaßnahmen oder berufsgerichtliche Maßnahmen verhängt worden sind, ob berufsrechtliche Missbilligungen, Ermahnungen oder Rügen erteilt worden sind oder ob ein Strafverfahren, ein strafrechtliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren, ein Disziplinarverfahren, ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren oder ein berufsrechtliches oder berufsgerichtliches Verfahren anhängig ist oder war,
- eine Erklärung darüber, ob über das Vermögen der Bewerberin oder des Bewerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder ob sie oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen oder ob sie oder er sonst in Vermögensverfall geraten ist,
- eine Erklärung darüber, bei welcher Stelle Personalakten aus einem früheren oder gegenwärtigen Dienstverhältnis (auch notarieller Anwärterdienst eines anderen Bundeslands) oder der Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt geführt werden und ob Einverständnis mit der Beiziehung und Einsichtnahme durch das Justizministerium besteht,
- eine Erklärung darüber, ob Einverständnis mit der Einsichtnahme in gemäß Ziffer 9 beigezogene Akten sowie die Bewerbungsunterlagen durch die Notarkammer besteht,
- eine Erklärung darüber, ob Anrechnungszeiten gemäß § 9 oder § 10 NotarVO geltend gemacht werden sowie eine Erläuterung der jeweiligen Anrechnungszeiten unter Angabe des jeweiligen genauen Anfangs- und Enddatums,
- bei bestehender Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt: eine Erklärung darüber, dass beabsichtigt ist, für den Fall der Auswahl auf die Rechte aus der Zulassung zu verzichten (eine Verzichtserklärung ist hiermit noch nicht verbunden),
- falls sich die Bewerberin oder der Bewerber im Landesdienst befindet: eine Erklärung darüber, dass beabsichtigt ist, für den Fall der Auswahl Antrag auf Entlassung aus dem Landesdienst zu stellen (ein Entlassungsantrag ist hiermit noch nicht verbunden),
- eine Erklärung, dass die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung bejaht werden und die Bereitschaft besteht, sich jederzeit durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten,
- eine Erklärung darüber, ob der Anwärterdienst von dessen Beginn an in Teilzeit absolviert werden soll, und gegebenenfalls Angaben über die gewünschte Dauer der Teilzeittätigkeit sowie den Umfang der gewünschten Arbeitszeitverminderung sowie eine Erklärung, inwieweit die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 1 NotarVO vorliegen,
- eine Erklärung darüber, dass die grundsätzliche Bereitschaft besteht, den notariellen Anwärterdienst im gesamten Landesgebiet abzuleisten,
- eine Erklärung darüber, dass die grundsätzliche Bereitschaft besteht, sich nach Eintritt der Bestellreife im Sinne von § 5a Satz 1 BNotO auf sämtliche dann ausgeschriebenen Notarstellen zu bewerben, und
- eine Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Folgende Anlagen sollen der Bewerbung beigefügt werden:
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung zum Richteramt: eine Abschrift des Zeugnisses oder der vorläufigen Bescheinigung über das Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung, gegebenenfalls nebst erreichter Platznummer, oder – sofern die Zweite juristische Staatsprüfung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht bestanden wurde (d.h. nicht im Fall eines Verbesserungsversuchs) – eine Abschrift der Mitteilung über die Ergebnisse der Klausuren der Zweiten juristischen Staatsprüfung; im letztgenannten Fall ist eine Abschrift des Zeugnisses oder der vorläufigen Bescheinigung über das Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung nebst erreichter Platznummer bis spätestens 8. November 2024 nachzureichen (Eingang maßgeblich),
- bei Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung zum Richteramt: eine Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und staatliche Pflichtfachprüfung), gegebenenfalls nebst erreichter Platznummer,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung zum Richteramt: Abschriften der Beurteilungen in den einzelnen Ausbildungsstationen des Vorbereitungsdienstes,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars: eine Abschrift des Prüfungszeugnisses über die Notarprüfung nebst erreichter Platznummer,
- gegebenenfalls die Abschrift einer Promotionsurkunde,
- gegebenenfalls Abschriften von Nachweisen geltend gemachter Anrechnungszeiten nach §§ 9 und 10 NotarVO
- gegebenenfalls Abschriften von Nachweisen über die Voraussetzungen für eine beantragte Teilzeittätigkeit gemäß § 5 Absatz 1 NotarVO
Mit Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen eine Einstellung in den Anwärterdienst als möglich erscheinen lassen, wird ein Vorstellungsgespräch unter Beteiligung des Justizministeriums sowie der Notarkammer geführt. Die Vorstellungsgespräche werden am 11. und am 12. November 2024 stattfinden.
Wenn die Notarkammer Bewerberinnen oder Bewerber nach Prüfung der Bewerbungen und der durchgeführten Vorstellungsgespräche für die Einstellung in den Anwärterdienst geeignet hält, kann sie diese auffordern, ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis darüber beizubringen, ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die einer Eignung für die notarielle Amtstätigkeit entgegenstehen oder in der Zukunft entgegenstehen können oder ob eine Dienstunfähigkeit zu erwarten ist.
Es wird um Beachtung gebeten, dass Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden können.
Bei weiteren Fragen zum notariellen Anwärterdienst und zur notariellen Tätigkeit können Sie sich an die Notarkammer Baden-Württemberg wenden:
Notarkammer Baden-Württemberg
Friedrichstraße 9A
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 - 305 877 0
E-Mail: info@notarkammer-bw.de
Bei Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren steht Ihnen das Justizministerium für Rückfragen zur Verfügung:
Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
0711 - 279 2207
E-Mail: poststelle@jum.bwl.de
Bewerbungsfrist: 14.10.2024