Die Neuordnung der Vereinsregister in Baden-Württemberg ist abgeschlossen. Die Vereinsregister werden jetzt bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt.
Das nicht mehr zeitgemäße Karteikartensystem ist vollständig durch die elektronische Registerführung ersetzt worden. Die elektronische Führung der Vereinsregister erleichtert die Handhabung in den Gerichten deutlich und ermöglicht damit auch eine kundenfreundliche Sachbearbeitung. Dank des Aufbaus einer leistungsfähigen EDV-Infrastruktur ist eine zügige und einheitliche Vorgangsbearbeitung gewährleistet. Neben der gewohnten Unterstützung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht es die Digitalisierung zudem, jederzeit die wichtigsten Informationen zum Verein komfortabel im Internet über speziell geschützte Zugangssysteme einzusehen und Abschriften direkt herunterzuladen. Anträge und die für die Eintragungen notwendigen Unterlagen sollen zukünftig auch elektronisch eingereicht werden können. Die Modernisierung und Digitalisierung der Landesverwaltung wird damit weiter vorangetrieben.
Die vier Registergerichte in Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geben die für eine zeitnahe und rechtlich einwandfreie Eintragung in das Vereinsregister nötigen Hinweise. Dort wird eine telefonische Auskunft unabhängig von den eingeschränkten Öffnungszeiten der örtlichen Amtsgerichte angeboten. Unter den folgenden Telefonnummern sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Registergerichte zu erreichen:
• Freiburg:
/ 205 - 1916 und 1917• Mannheim:
/ 292 - 2226• Stuttgart:
/ 921 - 3660• Ulm:
/ 189 - 2166Anträge können weiterhin über die Rechtsantragstelle bei jedem Amtsgericht eingereicht werden, die sie an das zuständige Registergericht weiterleitet.
Neben der fachkundigen Auskunft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, über das Internetportal www.handelsregister.de jederzeit Informationen zu einem Verein komfortabel einzusehen und Abschriften direkt herunterzuladen. Das System ist zugangsgeschützt. Zugang kann jedermann durch ein einfaches, direkt unter www.handelsregister.de angebotenes Registrierungsverfahren erhalten.
Die wichtigsten Informationen zum Vereinsrecht sind in der Broschüre des Justizministeriums Rechtswegweiser zum Vereinsrecht kurz und kompakt dargestellt. Das Serviceportal service-bw.de beantwortet darüber hinaus unter dem Stichwort „Vereinsregister" die wichtigsten praktischen Verfahrensfragen . Dort ist auch eine Mustervereinssatzung abrufbar.